Drucksache - 1096/III  

 
 
Betreff: Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne 1-51, 1-52, 1-53 1-54, 1-55, 1-56, 1 57, 1-58 und 1-59 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die Beteiligung der Behörden gemäß §4 Baugesetzbuch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2009 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2009
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1096/III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne 1-51, 1-52, 1-53 1-54, 1-55, 1-56, 1‑57, 1-58 und 1-59 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Baugesetzbuch.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 beschlossen:

 

I.           Die Bebauungspläne:
1-51 für das Gelände zwischen der Schönholzer Straße, Ruppiner Straße, Rheinsberger Straße und Brunnenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-52 für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-68 Ecke Anklamer Straße. 50, Anklamer Straße 51-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-53 für die Grundstücke Rheinsberger Straße 1-9, Brunnenstraße 146-159, Anklamer Straße 44-48 und Strelitzer Straße 8,9,14-22 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-54 für die Grundstücke Rheinsberger Straße 11-18, Ruppiner Straße 45-49, Anklamer Straße 27-41, Brunnenstraße 32-43 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-55 für das Gelände zwischen der Anklamer Straße Strelitzer Straße, Elisabethkirchstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-56 für die Grundstücke Anklamer Straße 10-14, Brunnenstraße 160-173, Invalidenstraße. 1-2, Elisabeth-Kirchstraße 2-10, Strelitzer Straße 2-4, 7 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-57 für die Grundstücke Anklamer Straße 14b-18, Fehrbelliner Straße 43-57, Veteranenstraße 15-17, 19-28 und Brunnenstraße 19-31 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte,

1-58 für die Grundstücke Invalidenstraße 148-153, Ackerstraße 144, 150-157, 162-171, Torstraße 155-163 und Bergstraße. 1-2, 13-28 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

und
1-59 für das Gelände zwischen der Invalidenstraße, Brunnenstraße, Torstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

sind aufzustellen.

 

II.         Für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1-51, 1-52,1-53. 1-54, 1-55, 1-56, 1‑57, 1-58 und 1-59 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

III.        Die der Durchführung der Planung entgegenstehenden Baugesuche sind, nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen, d. h. nach Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Rosenthaler Vorstadt", ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

Veranlassung für die Einleitung der Bebauungspläne sind folgende städtebauliche Gründe:

 

·        Plangebiete:

Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1-52, 1-53, 1-54, 1-55, 1-56, 1-57, 1-58 und 1‑59 umfassen die im Aufstellungsbeschluss aufgeführten Bereiche und liegen im f. f. Sanierungsgebiet "Rosenthaler Vorstadt", dessen Aufhebung durch die Senatsveraltung für Stadtentwicklung Ende 2008 bzw. Anfang 2009 erfolgen wird.

Weiterhin liegen sämtliche Grundstücke im Erhaltungsgebiet gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. ((Verordnungen vom 10. November 1995 (GVBl. S. 795) und vom 01. Dezember 2000 (GVBl. S. 511)) und im Geltungsbereich des festgesetzten Landschaftsplans I-L-1 Rosenthaler Vorstadt / Vor den Toren im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte, vom 16.08.2005 (GVBl. vom 30.09.2005, S. 476).

Diverse, in der in den Geltungsbereichen gelegene Gebäude sind gem. Denkmalschutzgesetz Berlin in der Denkmalliste eingetragen.

Die Grundstücke befinden sich überwiegend in Privatbesitz.

 

·        Planungskonzept, Ziele und Zwecke der Planung:

Auf den Grundstücken in den Plangebieten wurden seit der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet in den zurückliegenden Jahren, entsprechend der dazu beschlossenen Rahmenplanung, umfangreiche öffentlich geförderte Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. Vorhandene Infrastrukturstandorte wurden bereits überwiegend durch Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert bzw. befinden sich noch im Verfahren.

Die nunmehr vorgesehenen Bebauungspläne sind aus städtebaulichen Gründen erforderlich, da in den überwiegenden Bereichen das Instrumentarium des § 34 BauGB nicht ausreichend ist, um unerwünschte, sich auf die Gebiete negativ auswirkende städtebauliche Entwicklungen, wie z. B. Umstrukturierungen und Nutzungsänderungen, ausreichend steuern zu können.

 

Die Inhalte der Bebauungspläne orientieren sich an den bestehenden Strukturen und langfristiger Zielsetzung im Sinne des bisherigen Rahmenplans. Beabsichtigt ist, diese teilweise als "einfache" Bebauungspläne durch die Ausweisung der Art der Nutzung und im Bedarfsfall auch als "qualifizierte" Bebauungspläne mit Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzungen zu führen. Zum weiteren Regelungsbedarf bedarf es jedoch noch vertiefender Untersuchungen, die im weiteren Verfahren zu klären sind. Dabei ist die dauerhafte Sicherung vorhandener Wohnnutzungen prioritär in die Planungsüberlegungen einzustellen.

 

Die Entwicklung der Bebauungsplaninhalte orientiert sich an den Darstellungen des beigefügten Vorentwurfplans vom November 2008, wobei davon auszugehen ist, dass sich im weiteren Verfahren, im Rahmen der Konkretisierung der Planung, Verschiebungen und Weiterentwicklungen hinsichtlich der Abgrenzungen, aber auch Anpassungen der geplanten Nutzungsarten ergeben können und werden.

 

Die Zielsetzung der geplanten Inhalte stellen sich in Bezug auf die Nutzungsartfestsetzungen zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt dar:

 

Ø      B-Plan 1-51: allgemeines Wohngebiet (WA)

Ø      B-Plan 1-52: allgemeines Wohngebiet (WA)

Ø      B-Plan 1-53: allgemeines Wohngebiet (WA), tlw. Mischgebiet (MI)

Ø      B-Plan 1-54: allgemeines Wohngebiet (WA), tlw. Mischgebiet (MI)

Ø      B-Plan 1-55: allgemeines Wohngebiet (WA)

Ø      B-Plan 1-56: allgemeines Wohngebiet (WA)

Ø      B-Plan 1-57: allgemeines Wohngebiet (WA), tlw. Mischgebiet (MI)

Ø      B-Plan 1-58: allgemeines Wohngebiet (WA),

Ø      B-Plan 1-59: allgemeines Wohngebiet (WA), tlw. Mischgebiet (MI)

 

 

·        Aktueller Anlass der Planaufstellung

Anlass für die Aufstellung der Bebauungspläne ist die anstehende Aufhebung des f. f. Sanierungsgebietes "Rosenthaler Vorstadt" und der sich daraus ergebende Regelungsbedarf zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des betroffenen Gebietes.

Hierzu ist das Instrumentarium des § 34 BauGB als nicht ausreichend anzusehen.

 

 

·        Bestehende Bauleitpläne

Für die in die Geltungsbereiche einbezogenen Blöcke südlich der Anklamer Straße stellt der Flächennutzungsplan östlich und westlich der Brunnenstraße einen ca. 90m breiten Bereich als gemischte Baufläche (M2) dar. Die restlichen Bereiche sind als Wohnbaufläche W1 (GFZ über 1,5) dargestellt.

 

Die Plangebiete liegen gem. den Darstellungen des Flächennutzungsplans im Vorranggebiet für Luftreinhaltung.

 

Die von der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am 18.11.2004 beschlossene Bereichsentwicklungsplanung (BEP) stellt sämtliche Geltungsbereiche, bis auf den Geltungsbereich des B-Plans 1‑59 (Block 016), der als Mischgebiet mit hohem Wohnanteil dargestellt ist, als Wohnbaufläche (W1) dar.

 

Zur Sicherung von Infrastrukturflächen sind im Sanierungsgebiet "Rosenthaler Vorstadt" die Bebauungsplanverfahren I-20 (Schule Arkonaplatz), I-27, I-30 (Spielplätze Strelitzer Straße), I-40 (Spielplatz Ackerstraße) und I-63 (Spielplatz Veteranenstraße) abgeschlossen. Die Bebauungspläne I‑26 (Schule, Spielplatz Berg-, Ackerstraße) und 1-39 (Elisabethkirchstraße) befinden sich noch im Verfahren.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs.1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan 2009 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

Die entsprechenden Mittel für die Vergabe von Planungsleistungen zu den aufzustellenden Bebauungsplänen, deren Höhe im weiteren noch genau zu ermitteln ist, stehen unter Kapitel 4610, Titel 89331, Kto. 107 zur Verfügung.

 

 

ca. 5.000.- €

 

 

 

 

 

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

 

 

Berlin, den 16.12.2008

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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