Drucksache - 1096/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1096/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Beschlüsse zur Aufstellung
der Bebauungspläne 1-51, 1-52, 1-53 1-54, 1-55, 1-56, 1‑57, 1-58 und 1-59 im
Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Baugesetzbuch. Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt
hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 beschlossen: I.
Die Bebauungspläne: II.
Für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1-51,
1-52,1-53. 1-54, 1-55, 1-56, 1‑57, 1-58 und 1-59 wird die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung
der Behörden gem. § 4 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben
durchgeführt. III.
Die der Durchführung der Planung entgegenstehenden
Baugesuche sind, nach Vorliegen der planungsrechtlichen Voraussetzungen, d. h.
nach Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Rosenthaler
Vorstadt", ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. Veranlassung für die Einleitung
der Bebauungspläne sind folgende städtebauliche Gründe: ·
Plangebiete: Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 1-52, 1-53, 1-54,
1-55, 1-56, 1-57, 1-58 und 1‑59 umfassen die im Aufstellungsbeschluss
aufgeführten Bereiche und liegen im f. f. Sanierungsgebiet "Rosenthaler
Vorstadt", dessen Aufhebung durch die Senatsveraltung für Stadtentwicklung
Ende 2008 bzw. Anfang 2009 erfolgen wird. Weiterhin liegen sämtliche Grundstücke im Erhaltungsgebiet
gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. ((Verordnungen vom 10. November 1995
(GVBl. S. 795) und vom 01. Dezember 2000 (GVBl. S. 511)) und im Geltungsbereich
des festgesetzten Landschaftsplans I-L-1 Rosenthaler Vorstadt / Vor den Toren
im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte, vom 16.08.2005 (GVBl. vom
30.09.2005, S. 476). Diverse, in der in den Geltungsbereichen gelegene Gebäude
sind gem. Denkmalschutzgesetz Berlin in der Denkmalliste eingetragen. Die Grundstücke befinden sich überwiegend in Privatbesitz. ·
Planungskonzept, Ziele und Zwecke der Planung: Auf den Grundstücken in den Plangebieten wurden seit der
förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet in den zurückliegenden Jahren,
entsprechend der dazu beschlossenen Rahmenplanung, umfangreiche öffentlich
geförderte Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. Vorhandene
Infrastrukturstandorte wurden bereits überwiegend durch Bebauungspläne
planungsrechtlich gesichert bzw. befinden sich noch im Verfahren. Die nunmehr vorgesehenen Bebauungspläne sind aus
städtebaulichen Gründen erforderlich, da in den überwiegenden Bereichen das
Instrumentarium des § 34 BauGB nicht ausreichend ist, um unerwünschte, sich auf
die Gebiete negativ auswirkende städtebauliche Entwicklungen, wie z. B.
Umstrukturierungen und Nutzungsänderungen, ausreichend steuern zu können. Die Inhalte der Bebauungspläne orientieren sich an den
bestehenden Strukturen und langfristiger Zielsetzung im Sinne des bisherigen
Rahmenplans. Beabsichtigt ist, diese teilweise als "einfache"
Bebauungspläne durch die Ausweisung der Art der Nutzung und im Bedarfsfall auch
als "qualifizierte" Bebauungspläne mit Festsetzungen zu Art und Maß
der Nutzungen zu führen. Zum weiteren Regelungsbedarf bedarf es jedoch noch
vertiefender Untersuchungen, die im weiteren Verfahren zu klären sind. Dabei
ist die dauerhafte Sicherung vorhandener Wohnnutzungen prioritär in die
Planungsüberlegungen einzustellen. Die Entwicklung der Bebauungsplaninhalte orientiert sich an
den Darstellungen des beigefügten Vorentwurfplans vom November 2008, wobei
davon auszugehen ist, dass sich im weiteren Verfahren, im Rahmen der
Konkretisierung der Planung, Verschiebungen und Weiterentwicklungen
hinsichtlich der Abgrenzungen, aber auch Anpassungen der geplanten
Nutzungsarten ergeben können und werden. Die Zielsetzung der geplanten Inhalte stellen sich in Bezug
auf die Nutzungsartfestsetzungen zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt dar: Ø B-Plan
1-51: allgemeines Wohngebiet (WA) Ø B-Plan
1-52: allgemeines Wohngebiet (WA) Ø B-Plan
1-53: allgemeines Wohngebiet (WA), tlw. Mischgebiet (MI) Ø B-Plan
1-54: allgemeines Wohngebiet (WA), tlw. Mischgebiet (MI) Ø B-Plan
1-55: allgemeines Wohngebiet (WA) Ø B-Plan
1-56: allgemeines Wohngebiet (WA) Ø B-Plan
1-57: allgemeines Wohngebiet (WA), tlw. Mischgebiet (MI) Ø B-Plan
1-58: allgemeines Wohngebiet (WA), Ø B-Plan
1-59: allgemeines Wohngebiet (WA), tlw. Mischgebiet (MI) ·
Aktueller Anlass der Planaufstellung Anlass für die Aufstellung der Bebauungspläne ist die
anstehende Aufhebung des f. f. Sanierungsgebietes "Rosenthaler
Vorstadt" und der sich daraus ergebende Regelungsbedarf zur Sicherung der
städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des betroffenen Gebietes. Hierzu ist das Instrumentarium des § 34 BauGB als nicht
ausreichend anzusehen. ·
Bestehende Bauleitpläne Für die in die Geltungsbereiche einbezogenen Blöcke südlich
der Anklamer Straße stellt der Flächennutzungsplan östlich und westlich der
Brunnenstraße einen ca. 90m breiten Bereich als gemischte Baufläche (M2) dar.
Die restlichen Bereiche sind als Wohnbaufläche W1 (GFZ über 1,5) dargestellt. Die Plangebiete liegen gem. den Darstellungen des
Flächennutzungsplans im Vorranggebiet für Luftreinhaltung. Die von der Bezirksverordnetenversammlung Mitte am
18.11.2004 beschlossene Bereichsentwicklungsplanung (BEP) stellt sämtliche
Geltungsbereiche, bis auf den Geltungsbereich des B-Plans 1‑59 (Block 016), der
als Mischgebiet mit hohem Wohnanteil dargestellt ist, als Wohnbaufläche (W1)
dar. Zur Sicherung von Infrastrukturflächen sind im
Sanierungsgebiet "Rosenthaler Vorstadt" die Bebauungsplanverfahren
I-20 (Schule Arkonaplatz), I-27, I-30 (Spielplätze Strelitzer Straße), I-40
(Spielplatz Ackerstraße) und I-63 (Spielplatz Veteranenstraße) abgeschlossen.
Die Bebauungspläne I‑26 (Schule, Spielplatz Berg-, Ackerstraße) und 1-39
(Elisabethkirchstraße) befinden sich noch im Verfahren. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin, den 16.12.2008 Dr. Hanke Gothe
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