Drucksache - 1095/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, die Durch-führung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans II-125-1VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2009 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2009
Anlage 1 zur VzK
Anlage 2 zur VzK
Anlage 3 zur VzK

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 1095/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans II-125-1VE

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.12.2008 beschlossen:

 

I.                     Die Auswertung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf II-125-1VE für die Grundstücke Kurfürstenstraße 41-44 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

II.                   Die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs II-125-1VE für die Grundstücke Kurfürstenstraße 41-44 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt.

 

Begründung:

 

Bitten wir der Anlage „Auswertung der frühzeitgen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitgen Beteiligung der Behörden“ zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

            keine

 

b)            Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin,

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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