Drucksache - 1056/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1056/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Haltestellensystem der
Stadtrundfahrtenunternehmen in Berlin Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2008 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1056/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, auf
die IHK und die an Stadtrundfahrten beteiligten Unternehmen zuzugehen und sie
aufzufordern, im Rahmen der bestätigten Haltepunkte für die
Stadtrundfahrt-unternehmen ein abgestimmtes Betriebssystem zu installieren.“ Das Bezirksamt hat am 10.11.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Am 27. Mai 2009 ist die Arbeitsgruppe „Busparkplätze“ der
beteiligten Busunternehmen auf Einladung der Industrie- und Handelskammer
Berlin zusammengetreten. An dieser Tagung nahm ein Mitarbeiter der Unteren
Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Mitte teil. Zuvor war die IHK Berlin
über den BVV-Beschluss zu Stadtrundfahrten vom 18.12.2008 informiert worden. Die IHK gab nach der Befassung mit der AG Busparkplätze mit
Bezug auf den BVV-Beschluss zu Stadtrundfahrten vom 18.12.2008 folgendes
Statement ab: „Das Bezirksamt Mitte hat die IHK Berlin und die an
Stadtrundfahrten beteiligten Unternehmen gebeten, im Rahmen der bestätigten
Haltepunkte für die Stadtrundfahrtunternehmen ein abge-stimmtes Betriebssystem
zu installieren. Die IHK Berlin hat das Thema mit Vertretern der be-teiligten
Unternehmen sowie der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde vom BA Mitte
erörtert. Die Stadtrundfahrtunternehmen werden einen neuen Anlauf
nehmen, um das bereits erarbeitete und genehmigte System der
Haltepunktbeschilderung für Stadtrundfahrten gemeinsam umzu-setzen. In jedem Fall ist aber der Bezirk in der Pflicht, die
Kontrolle des Falschparkens zu intensivieren und wenn nötig auch Fahrzeuge
abschleppen zu lassen, die widerrechtlich in Bushalte- und Busparkbereichen
abgestellt sind.“ Seitens des Bezirksamtes Mitte wurde der Willen zu einer
konstruktiven Zusammenarbeit mit den Busunternehmen bekräftigt, um ein
abgestimmtes Betriebssystem zu installieren. Das Ordnungsamt ist für die Kontrolle des Falschparkens in
Bushalte- und Busparkbereichen zuständig und wird diese Kontrolle wie bisher
vornehmen. - 2 - (zu
DS 1056/III) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin, den
10.11.2009 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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