Drucksache - 1054/III  

 
 
Betreff: Interessenbekundungsverfahren des JobCenters Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Allendorf, Fraktion der CDU Reschke, Fraktion Die Linke Urchs Dr. Reuter 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 20.11.2008
2. Beschluss vom 21.11.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.02.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

29. Januar 2009

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918) 42662

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                      1054/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Interessenbekundungsverfahren des JobCenters Mitte

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  hat in ihrer Sitzung am 20.11.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1054/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass

  1. die Umsetzung des Interessenbekundungsverfahrens ausgesetzt wird
  2. der zuständige Fachausschuss umgehend und umfassend über das Interessen-
    bekundungsverfahren informiert wird.

 

Das Bezirksamt hat am ...03.02.09................................... beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Am 21.11.2008 wurde der Geschäftsführer des JobCenters, Herr Rinner, vom Bezirksamt über die Abstimmung in der BVV informiert und gebeten, dass Interessenbekundungsverfahren (IBV) zu stoppen. Die Geschäftsführung des JobCenters kam dieser Bitte nicht nach und beendete das IBV für den Bereich Arbeitsgelegenheiten-Entgeltvariante (AGH-EntgV) sowie für die 3 Bereiche Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MaE) individuell, Arbeitserprobung und Arbeitserprobung U25 .

Nicht zuletzt aufgrund der Debatte in der BVV veranlasste die Geschäftsführung des JobCenters aber eine interne Überprüfung der Auswertung des IBV. Durch diese Überprüfung zeigte sich, dass bei der Bewertung der eingereichten Angebote schwerwiegende Fehler begangen wurden. Die Trägervertretung beschloss daher in Ihrer Sitzung am 9.12. 2008 nur das Ergebnis der AGH-EntgV unverändert in Kraft zu setzen. Beim Maßnahmekomplex AGH-MaE-individuell wurde das Ergebnis des IBV bei einem beauftragten Träger korrigiert. Die beiden Maßnahmenkomplexe AGH-MaE –Arbeitserprobung sowie AGH-MaE-Arbeitserprobung U25 wurden aufgrund der Auswertungsfehler nicht umgesetzt. Im Januar 2009 fand für die beiden letztgenannten AGH-MaE ein neues modifiziertes Interessenbekundungsverfahren statt, dessen Ergebnis ab dem 15.02. 2009 umgesetzt werden soll. Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienstes wurde vom Bezirksamt in der Sitzung am 10.12. 2008 und 10. 01. 2009 in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung ausführlich über den jeweils aktuellen Stand informiert.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

                keine
b)            Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
            keine

 

Berlin, den 03.02.2009

 

Dr. Hanke                                                                      von Dassel

Bezirksbürgermeister

       Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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