Drucksache - 1034/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 15.06.2009
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.:
44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 1034/III
Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Sonnige Aussichten für den
Bezirk Mitte Wir bitten, zur
Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am
11.11.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
1034/III): Das Bezirksamt wird
ersucht zu prüfen, auf welchen Dächern von Gebäuden des Bezirksamtes Mitte
(auch Schulen) Solaranlagen angebracht werden können. Im Falle einer positiven
Prüfung sind diese im Rahmen der so genannten Solarbörse der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz anzubieten. Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.06.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu das Nachfolgende als
Schlussbericht zur Kenntnis zu geben. Mit Schreiben vom 11.02.09
wurde der Senatsverwaltung für Gesundheit , Umwelt- und Verbraucherschutz,
SenGUV IIIA 12, mitgeteilt, dass für die Durchführung und die Koordinierung von
Maßnahmen zur Solarbörse die Aufgabe durch den Energiebeauftragten des BA Mitte
wahrgenommen werden soll. Die Aufgabe im Einzelnen
ist: ·
in der
Verwaltung als zentraler Ansprechpartner für die Belange der Solarbörse zu
arbeiten ( Fachabteilung übergreifend), ·
die
Umsetzung des Energieeinspargesetzes zu fördern, ·
die
Betreiber/Verwalter der bezirklichen Immobilien über die Möglichkeiten von
Projekten der Solarbörse und deren Finanzierungen zu informieren und umgekehrt
der Vermittler von Interessenten an Solarprojekten im Bezirksamt Mitte zu sein. Ziel ist es, jeweils in
den Bezirksämtern Anlaufstellen zu schaffen und für das Land Berlin erneuerbare
Energien zu fördern. Zunächst wurden
einvernehmlich mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz schwerpunktmäßig der Einsatz von Photovoltaikanlagen geprüft. Solarthermische Anlagen
wurden auf Grund von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zum jetzigen Zeitpunkt
für die Anlagentechniken im zentralen Bezirk Mitte nicht behandelt, da die
versorgungstechnischen Anlagen der bezirklichen Immobilien größtenteils aus dem
Fernwärmenetz (Kraft Wärme Kopplung) versorgt werden und nur über eine geringe
Warmwasserversorgung als Pufferspeicher verfügen, welches als ein wesentlicher
Bestandteil einer Solarthermischen Anlage anzusehen ist.
·
Auf welchen Dächern der
Gebäude im BA Mitte ist die Errichtung von Solaranlagen möglich?
Die Auswertung der Antworten der
Fachabteilungen ergab folgendes Ergebnis: 1.
Belegt
durch eine Photovoltaikanlage sind im Bereich der Abt. Bildung und Kultur 2.
Zur
Prüfung mit Anbietern sind zur Zeit folgende Standorte in Bearbeitung Anne-Frank-Grundschule Moses-Mendelssohn-Schule Des
Weiteren wurden von den Fachabteilungen 16 Standorte genannt, die aber bei
näherer Überprüfung nicht in Frage kommen, da bei den benannten Dächern mit
einer durchzuführenden Dachsanierung und Dämmung gerechnet werden muss oder
aber die Fläche unter den momentanen Bedingungen als zu klein anzusehen ist und
somit den wirtschaftlichen Kriterien nicht entspricht. Rechtsgrundlage: §§ 13 i.V.m. 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen:
Berlin, den .......................... Dr. Christian Hanke Joachim
Zeller Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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