Drucksache - 1024/III  

 
 
Betreff: Kampf gegen Kinderarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke Streb, Fraktion der SPD Neuhaus 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.11.2008
2. Beschluss vom 21.11.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.02.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Rechtsamt

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                 Drucksache-Nr.: 1024/III

Mitte von Berlin

 

Vorlage -  zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Kampf gegen Kinderarbeit

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2008 folgendes  Ersuchen das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1024/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht darauf Acht zu geben, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit in der Bezirksverwaltung keine Verwendung finden.

Das Bezirksamt sollte hierzu das Beschaffungswesen des Bezirks entsprechend überprüfen.

Soweit noch nicht geschehen, wird das Bezirksamt ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Vergaberichtlinien so geändert werden, dass bei einer zukünftigen Ausschreibung von gefährdeten Waren die zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen um das Kriterium der ausbeuterischen Kinderarbeit gemäß ILO-Konvention 182 ergänzt werden.

Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen des Bezirks für Dienstkleidungen, Farben, Stoffe, Spielwaren, Nahrungs- und Genussmittel sowie Natur- und Pflastersteine sollen künftig nur solche Produkte Verwendung finden, die unter Beachtung der ILO-Standards produziert werden. Der Nachweis der Unbedenklichkeit ist von den Herstellern selbst zu führen, wobei Kennzeichnungen wie das TransFair-Siegel ausdrücklich begrüßt werden.

 

Das Bezirksamt hat am  17 .02.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zutreffend ist, dass das Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO bei den Beschaffungen des Bezirksamtes Mitte von Berlin bisher nicht berücksichtigt wurde.

In der Vergangenheit hat es sich aus vergaberechtlichen Gründen als schwierig erwiesen, Selbstverpflichtungen betreffend „fairen“ Handels umzusetzen.

Der  inzwischen vorliegende Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 97 Abs. GWB) ermöglicht jedoch in Zukunft die Einhaltung der ILO-Standards zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im Februar 2009 abgeschlossen werden können. Dementsprechend soll die ILO 182 künftig auch für das Berliner Vergabegesetz (VgGBln) übernommen werden. In Kürze wird dazu ein entsprechendes Rundschreiben der zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ergehen.

 

Rechtsgrundlage:

§36 BezVG, §21, Abs.3 LGG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
     keine.

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine

 

Berlin, den 17.02.2009

Dr.  Hanke                                                                                            

Bezirksbürgermeister                                                               

 
 

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