Drucksache - 1010/III  

 
 
Betreff: Wahl von Patientenfürsprecherinnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 07.11.2008
2. Beschluss vom 21.11.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

zur Information


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesundheit und Personal

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1010/III

Mitte von Berlin

III. Wahlperiode

_________________________________________________________________

 

Vorlage  - zur Beschlussfassung -

 

über die Wahl von Patientenfürsprecherinnen

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Gemäß § 16 (e) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie Landeskrankenhausgesetz (LKG) § 26 werden als Patientenfürsprecher(innen) für den Zeitraum bis zum Ende der Wahlperiode gewählt:

 

  • für das Deutsche Herzzentrum BerlinFrau Heike Brodowski
  • für das Universitätsklinikum CharitéFrau Bärbel Irion
  • für den Campus Virchow-KlinikumFrau Jutta Schauer-Oldenburg

 

Begründung:

Gemäß § 26 Absatz 1 Landeskrankenhausgesetz (LKG) wählt die Bezirksverordnetenversammlung für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser des Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses eine/n Patientenfürsprecher/in für die Dauer ihrer Wahlperiode.

Mit den Krankenhausleitungen der obengenannten Kliniken wurde Einvernehmen erzielt, die aufgeführten Personen für die Wahl zur Patientenfürsprecherin vorzuschlagen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 16 i.V. mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 26 Absatz 1 Landeskrankenhausgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mittel für die Zahlung der Aufwandsentschädigung der Patientenfürsprecherinnen stehen bei Kapitel 4110 Titel 41201 zur Verfügung.

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine, weil kein zusätzliches Personal benötigt wird.

 

Berlin Mitte, den 04. November 2008

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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