Drucksache - 1010/III
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Text liegt vor)
zur Information
Abt. Gesundheit und Personal
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1010/III Mitte von Berlin III. Wahlperiode _________________________________________________________________
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über die Wahl von Patientenfürsprecherinnen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Gemäß § 16 (e) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie Landeskrankenhausgesetz (LKG) § 26 werden als Patientenfürsprecher(innen) für den Zeitraum bis zum Ende der Wahlperiode gewählt:
Begründung: Gemäß § 26 Absatz 1 Landeskrankenhausgesetz (LKG) wählt die Bezirksverordnetenversammlung für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser des Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses eine/n Patientenfürsprecher/in für die Dauer ihrer Wahlperiode. Mit den Krankenhausleitungen der obengenannten Kliniken wurde Einvernehmen erzielt, die aufgeführten Personen für die Wahl zur Patientenfürsprecherin vorzuschlagen.
Rechtsgrundlage:
§ 16 i.V. mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz § 26 Absatz 1 Landeskrankenhausgesetz
Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Mittel für die Zahlung der Aufwandsentschädigung der Patientenfürsprecherinnen stehen bei Kapitel 4110 Titel 41201 zur Verfügung.
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin Mitte, den 04. November 2008
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |