Drucksache - 1008/III  

 
 
Betreff: Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.11.2008
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                          10.2008

Abt. Bildung und Kultur                                                                                              33500                        

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 1008/III

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.10.2008 folgenden Beschluss gefasst :

 

        Die Einschulungsbereiche der Grundschulen im Bezirk Mitte werden entsprechend der beigefügten Bezirkskarte „Einschulungsbereiche Mitte für das Schuljahr 2009/10“ für das kommende Schuljahr geändert.

        Die Anpassung des Straßenverzeichnisses entfällt.

 

Begründung :

 

Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Juli 2008, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 21.08.2008, wurde die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen für rechtswidrig erklärt. Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist der Bezirk nunmehr verpflichtet, mindestens für das Schuljahr 2009/2010 die Einschulungsbereiche im gesamten Bezirk entsprechend neu zu ordnen und für jede Grundschule einen separaten Einschulungsbereich einzurichten.

Die in diesem Zusammenhang mit der Senatsverwaltung für Bildung ,Wissenschaft und Forschung geführten Gespräche geben jedoch zu der Hoffnung Anlass, dass die überwiegend sehr positiv bewertete Regelung des Bezirks Mitte wieder aufleben kann, nachdem von dort die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen worden ist.

Der vorgelegte Vorschlag für eine Neuordnung bezieht sich dementsprechend auch nur auf das kommende Schuljahr 2009 / 10.

Im Hinblick auf die äußerst knappe für die Bearbeitung zur Verfügung stehende Zeit musste die Änderung im Wesentlichen innerhalb der Grenzen der alten Einschulungsbereiche ( Sprengel ) vorgenommen werden. Dabei wurde wo es möglich war auf die ursprünglichen Einzeleinschulungsbereiche aus dem Jahr 2006 zurückgegriffen, die damals mittels detaillierter Bevölkerungsprognosen festgelegt worden waren.

Auf die Erstellung eines mit der zeichnerischen Festlegung übereinstimmenden Straßenverzeichnisses musste im Hinblick auf die hierfür anzusetzende Bearbeitungszeit verzichtet werden.

Stattdessen wurden die anhand der bereits vorliegenden Liste des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ( LABO ) zu ermittelnden Kinder nach ihrer Wohnanschrift direkt der jeweiligen Einzelschule zugeordnet.

Die Verteilung der Kinder auf die Schulen ist der beigefügten Übersicht ( Anlage zum BA - Beschluss vom 14.10.2008 ) zu entnehmen. Diese enthält auch Angaben zur derzeitigen Raumkapazität der einzelnen Standorte, zur derzeitigen Organisationsgröße sowie die sich daraus ergebende Platzkapazität ( Minimum und Maximum ).

Der Abgleich der Aufnahmekapazität mit dem ggf. abzudeckenden Bedarf mündete schließlich in einem Vorschlag zur Einrichtung erster Klassen im kommenden Schuljahr.

Dabei sollte die Option für Änderungen ausdrücklich beibehalten werden, falls im Rahmen des Anmeldverfahrens abweichende Regelungen erforderlich werden. Die erstmalig bestehende Möglichkeit der Eltern, auch im Grundschulbereich Erst-, Zweit- und Drittwünsche zu benennen, erschwert die Einschätzung des zu erwartenden Schulwahlverhaltens.

Mit der zeichnerischen Darstellung der Einschulungsbereiche für das kommende Schuljahr ist jedoch eine ausreichende Regelung für die Schulorganisation getroffen worden. Darüber hinaus bleiben die Möglichkeiten Schülerströme im Rahmen der Schulorganisation ggf. umzulenken bestehen.

Abschließend sei auf die besonderen Festlegungen für die Schulen mit abweichender Organisationsform hingewiesen, die nach Schulgesetz keinen eigenen Einschulungsbereich haben dürfen. Während es möglich war, für die Erika - Mann - Grundschule im Rahmen des Schulversuchs eine Ausnahmeregelung für das kommende Schuljahr zu schaffen und ihr somit ausnahmsweise einen eigenen Einschulungsbereich zuzuordnen, ist dies im Fall der James - Krüss - Grundschule nicht gelungen. Hier wird eine Aufnahme nur im Wege des Umschulungsverfahrens möglich sein.

 

Die erforderliche Anhörung im Bezirksschulbeirat erfolgte am 30.09.2008. Der Entwurf wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Entwurf war ebenfalls Gegenstand der Beratung im Schulausschuss der Bezirksverordnetenversammlung am 09.10.2008.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 55 a Schulgesetz

§§ 15 und 36 ( 2b ) Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
    keine

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine

 

Berlin, den 14.Oktober 2008

 

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 
 

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