Drucksache - 1008/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin 10.2008 Abt. Bildung und Kultur 33500 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 1008/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über
Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner
Sitzung am 14.10.2008 folgenden Beschluss gefasst : Die
Einschulungsbereiche der Grundschulen im Bezirk Mitte werden entsprechend der
beigefügten Bezirkskarte „Einschulungsbereiche Mitte für das Schuljahr 2009/10“
für das kommende Schuljahr geändert. Die
Anpassung des Straßenverzeichnisses entfällt. Begründung : Mit Beschluss des
Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Juli 2008, bestätigt durch Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 21.08.2008, wurde die Festlegung gemeinsamer
Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen für rechtswidrig erklärt. Auf der
Grundlage dieses Beschlusses ist der Bezirk nunmehr verpflichtet, mindestens
für das Schuljahr 2009/2010 die Einschulungsbereiche im gesamten Bezirk
entsprechend neu zu ordnen und für jede Grundschule einen separaten
Einschulungsbereich einzurichten. Die in diesem Zusammenhang
mit der Senatsverwaltung für Bildung ,Wissenschaft und Forschung geführten
Gespräche geben jedoch zu der Hoffnung Anlass, dass die überwiegend sehr
positiv bewertete Regelung des Bezirks Mitte wieder aufleben kann, nachdem von
dort die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen worden ist. Der vorgelegte Vorschlag für
eine Neuordnung bezieht sich dementsprechend auch nur auf das kommende
Schuljahr 2009 / 10. Im Hinblick auf die äußerst
knappe für die Bearbeitung zur Verfügung stehende Zeit musste die Änderung im
Wesentlichen innerhalb der Grenzen der alten Einschulungsbereiche ( Sprengel )
vorgenommen werden. Dabei wurde wo es möglich war auf die ursprünglichen
Einzeleinschulungsbereiche aus dem Jahr 2006 zurückgegriffen, die damals
mittels detaillierter Bevölkerungsprognosen festgelegt worden waren. Auf die Erstellung eines mit
der zeichnerischen Festlegung übereinstimmenden Straßenverzeichnisses musste im
Hinblick auf die hierfür anzusetzende Bearbeitungszeit verzichtet werden. Stattdessen wurden die
anhand der bereits vorliegenden Liste des Landesamtes für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten ( LABO ) zu ermittelnden Kinder nach ihrer
Wohnanschrift direkt der jeweiligen Einzelschule zugeordnet. Die Verteilung der Kinder
auf die Schulen ist der beigefügten Übersicht ( Anlage zum BA - Beschluss vom
14.10.2008 ) zu entnehmen. Diese enthält auch Angaben zur derzeitigen
Raumkapazität der einzelnen Standorte, zur derzeitigen Organisationsgröße sowie
die sich daraus ergebende Platzkapazität ( Minimum und Maximum ). Der Abgleich der
Aufnahmekapazität mit dem ggf. abzudeckenden Bedarf mündete schließlich in
einem Vorschlag zur Einrichtung erster Klassen im kommenden Schuljahr. Dabei sollte die Option für
Änderungen ausdrücklich beibehalten werden, falls im Rahmen des
Anmeldverfahrens abweichende Regelungen erforderlich werden. Die erstmalig
bestehende Möglichkeit der Eltern, auch im Grundschulbereich Erst-, Zweit- und
Drittwünsche zu benennen, erschwert die Einschätzung des zu erwartenden
Schulwahlverhaltens. Mit der zeichnerischen
Darstellung der Einschulungsbereiche für das kommende Schuljahr ist jedoch eine
ausreichende Regelung für die Schulorganisation getroffen worden. Darüber hinaus
bleiben die Möglichkeiten Schülerströme im Rahmen der Schulorganisation ggf.
umzulenken bestehen. Abschließend sei auf die besonderen Festlegungen für die Schulen mit abweichender Organisationsform hingewiesen, die nach Schulgesetz keinen eigenen Einschulungsbereich haben dürfen. Während es möglich war, für die Erika - Mann - Grundschule im Rahmen des Schulversuchs eine Ausnahmeregelung für das kommende Schuljahr zu schaffen und ihr somit ausnahmsweise einen eigenen Einschulungsbereich zuzuordnen, ist dies im Fall der James - Krüss - Grundschule nicht gelungen. Hier wird eine Aufnahme nur im Wege des Umschulungsverfahrens möglich sein. Die erforderliche Anhörung
im Bezirksschulbeirat erfolgte am 30.09.2008. Der Entwurf wurde zustimmend zur
Kenntnis genommen. Der Entwurf war ebenfalls
Gegenstand der Beratung im Schulausschuss der Bezirksverordnetenversammlung am
09.10.2008. Rechtsgrundlage: § 55 a Schulgesetz §§ 15 und 36 ( 2b )
Bezirksverwaltungsgesetz Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a)Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Berlin, den 14.Oktober 2008 Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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