Drucksache - 1006/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin
. Oktober 2008 Abt. Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt
2009 (9922) 44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Über die Bestätigung der Auswahl der Projektvorschläge im Rahmen des Programms Lokales Soziales Kapital (LSK) für das Jahr 2009 durch den Beirat des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat auf der Sitzung am
14. Oktober 2008 beschlossen: Die durch den Beirat des Bündnisses für Wirtschaft
und Arbeit getroffene Auswahl der Projektvorschläge zur Förderung von
Mikroprojekten im Rahmen des Programms Lokales Soziales Kapital (LSK) für das
Jahr 2008/2009 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Bei der Bezirksverordnetenversammlung
ist die beigefügte Vorlage -
zur Kenntnisnahme - einzureichen. Dazu ist Nachfolgendes zu berichten: Unter der Überschrift „Lokales Soziales Kapital“
(LSK) werden im Land Berlin Kleinstvorhaben (Mikroprojekte) aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und an das jeweilige Bezirkliche
Bündnis für Wirtschaft und Arbeit gekoppelt. Die Geschäftsstelle des Bündnisses für Wirtschaft und
Arbeit wurde in der Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt,
Wirtschaftsförderung/ -beratung angesiedelt. Diese vertritt bei der Koordination und Umsetzung des
LSK-Programms nicht in erster Linie ihren Fachbereich, sondern das Bündnis
für Wirtschaft und Arbeit. Die Bewertung und Auswahl der Mikroprojekte
orientiert sich an der Philosophie des LSK-Berlin und an landesweit
abgestimmten Förderkriterien. Für Berlin stehen für das Programm innerhalb der
aktuellen Förderperiode bis 2013 pro Jahr insgesamt 1,2 Millionen Euro zur
Verfügung. Dementsprechend können in jedem Bezirk 100.000 Euro im Jahr für
Mikroprojekte über das LSK-Förderprogramm ausgereicht werden. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden folgende
Neuerungen eingeführt: - Die Formulare für die Projektbeantragung wurden
geändert. Gründe dafür liegen u.a. in den Zielveränderungen des ESF-Fonds, aus
dem die Mittel für das LSK-Programm fließen. Folgende Querschnittsaufgaben haben besonderes
Gewicht erhalten: a) Nachhaltigkeit, b) Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie c) Integration von Menschen mit Integrationshintergrund. Zur näheren Erläuterung wurde den Projektträgern eine
Arbeitsanleitung zur Verfügung gestellt. - Die Projektlaufzeit (max. 12 Monate) ist nicht mehr
an die eines Kalenderjahres gebunden. Die Förderung kann ab dem 15. November
2008 erfolgen und ist auf längstens 12 Monate begrenzt. - Die Förderhöchstsumme beträgt 10.000 Euro. Höhere
Fördersummen sind, auch als Ausnahme, nicht mehr möglich. - Die Projektträger müssen bereits bei der Einreichung ihres Vorschlages einen detaillierten Finanzplan vorlegen. Die Programmdurchführung innerhalb der neuen
Förderperiode liegt bei der „comovis GbR, Regionalbüro gsub”, die bisherige
Bezeichnung „Regiestelle LSK bei
der gsub mbH“ besteht nicht mehr. Die bisherigen Ansprechpartner stehen jedoch
beim Geschäftsbesorger weiter zur Verfügung. Gemäß dem landesweiten Programmverfahren, das
zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, dem
Dienstleister „comovis GbR,
Regionalbüro gsub“ und mit den BBWA`s abgestimmt wurde, wird der vom Antragsteller
erarbeitete Projektvorschlag bei der Geschäftsstelle des Beirates Bündnisses
für Wirtschaft und Arbeit eingereicht. Die eingereichten Vorschläge werden durch eine
Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Vertreter der Geschäftsstelle des
bezirklichen BBWA`s , den MitarbeiterInnen der „comovis GbR, Regionalbüro gsub
und/oder der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auf deren
Förderfähigkeit geprüft. Am Ende des Bewertungsprozesses steht eine
Projektrangliste der als förderfähig eingestuften Mikroprojektvorschläge. Für die Förderung in diesem Jahr gingen bei der Geschäftsstelle des Beirates des Bündnisses Mitte insgesamt 47 Projektvorschläge ein. 12 Projektvorschläge wurden zur Förderung ausgewählt. Gleichzeitig wurden sechs Nachrücker benannt. Die gültige Auswahl ist der beigefügten Anlage 1 zu
entnehmen. Rechtsgrundlage: §36
BezVG, §21, Abs.3 LGG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a)Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: keine b)Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Berlin, den 14. Oktober 2008 Dr. Hanke Zeller Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Immobilien,
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