Drucksache - 1006/III  

 
 
Betreff: Bestätigung der Auswahl der Projektvorschläge im Rahmen des Programms Lokales Soziales Kapitel (LSK) für das Jahr 2009 durch den Beirat des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.11.2008
Vorlage zur Kenntnisnahe Anlage 1

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                . Oktober 2008

Abt.  Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                   2009 (9922) 44600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Über die Bestätigung der Auswahl der Projektvorschläge im Rahmen des Programms Lokales Soziales Kapital (LSK) für das Jahr 2009 durch den Beirat des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf der  Sitzung am 14. Oktober 2008 beschlossen:

 

Die durch den Beirat des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit getroffene Auswahl der Projektvorschläge zur Förderung von Mikroprojekten im Rahmen des Programms Lokales Soziales Kapital (LSK) für das Jahr 2008/2009 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage

- zur Kenntnisnahme - einzureichen.

 

Dazu ist Nachfolgendes zu berichten:

 

Unter der Überschrift „Lokales Soziales Kapital“ (LSK) werden im Land Berlin Kleinstvorhaben (Mikroprojekte) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und an das jeweilige Bezirkliche Bündnis für Wirtschaft und Arbeit ge­koppelt.

Die Geschäftsstelle des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit wurde in der Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt, Wirtschaftsförderung/ -beratung angesiedelt.

Diese vertritt bei der Koordination und Umsetzung des LSK-Programms nicht in

erster Linie ihren Fachbereich, sondern das Bündnis für Wirtschaft und Arbeit.

 

Die Bewertung und Auswahl der Mikroprojekte orientiert sich an der Philosophie des LSK-Berlin und an landesweit abgestimmten Förderkriterien.

 

Für Berlin stehen für das Programm innerhalb der aktuellen Förderperiode bis 2013 pro Jahr insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Dementsprechend können in jedem Bezirk 100.000 Euro im Jahr für Mikroprojekte über das LSK-Förderprogramm ausgereicht werden.

 

 

 

Im Vergleich zu den Vorjahren wurden folgende Neuerungen eingeführt:

- Die Formulare für die Projektbeantragung wurden geändert. Gründe dafür liegen u.a. in den Zielveränderungen des ESF-Fonds, aus dem die Mittel für das

LSK-Programm fließen. 

 

Folgende Querschnittsaufgaben haben besonderes Gewicht erhalten:

a) Nachhaltigkeit,

b) Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie

c) Integration von Menschen mit Integrationshintergrund.

 

Zur näheren Erläuterung wurde den Projektträgern eine Arbeitsanleitung zur Verfü­gung gestellt.

 

- Die Projektlaufzeit (max. 12 Monate) ist nicht mehr an die eines Kalenderjahres gebunden. Die Förderung kann ab dem 15. November 2008 erfolgen und ist auf

längstens 12 Monate begrenzt.

 

- Die Förderhöchstsumme beträgt 10.000 Euro. Höhere Fördersummen sind, auch als Ausnahme, nicht mehr möglich.

 

- Die Projektträger müssen bereits bei der Einreichung ihres Vorschlages einen detaillierten Finanzplan vorlegen.

 

Die Programmdurchführung innerhalb der neuen Förderperiode liegt bei der

„comovis GbR, Regionalbüro gsub”, die bisherige Bezeichnung  „Regiestelle LSK bei der gsub mbH“ besteht nicht mehr. Die bisherigen Ansprechpartner stehen jedoch beim Geschäftsbesorger weiter zur Verfügung.     

 

Gemäß dem landesweiten Programmverfahren, das zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, dem Dienstleister  „comovis GbR, Regionalbüro gsub“ und mit den BBWA`s abgestimmt wurde, wird der vom Antragsteller erar­bei­tete Projektvorschlag bei der Geschäftsstelle des Beirates Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit eingereicht.

 

Die eingereichten Vorschläge werden durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus einem Vertreter der Geschäftsstelle des bezirklichen BBWA`s , den MitarbeiterInnen der „comovis GbR, Regionalbüro gsub und/oder der Senatsverwaltung für

Integration, Arbeit und Soziales auf deren Förderfähigkeit geprüft.

Am Ende des Bewertungsprozesses steht eine Projektrangliste der als förderfähig eingestuften Mikroprojektvorschläge.

  

Für die Förderung in diesem Jahr gingen bei der Geschäftsstelle des Beirates des  Bündnisses Mitte insgesamt 47 Projektvorschläge ein. 12 Projektvorschläge wurden zur Förderung ausgewählt. Gleichzeitig wurden sechs Nachrücker benannt. 

 

Die gültige Auswahl ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§36 BezVG, §21, Abs.3 LGG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

   keine

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine

 

 

Berlin, den 14. Oktober 2008

 

 

Dr. Hanke                                                                   Zeller  

Bezirksbürgermeister                                              Bezirksstadtrat für Wirtschaft,

                                                                                    Immobilien, Ordnungsamt

 

 

 
 

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