Drucksache - 1005/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin Abteilung
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von
Berlin
Vorlage -
zur Kenntnisnahme - über den Beschlüsse über das Ergebnis der Behördenbeteiligung, die Korrektur
des Titels, Anwendung des § 13 BauGB, die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans 1-18B Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.10.2008 beschlossen: I.
Die
Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2
BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-18B für die Grundstücke der Wöhlertstraße, Pflugstraße,
Schwartzkopffstraße und die Grundstücke Chausseestraße 43-58 im Bezirk Mitte,
Ortsteil Mitte hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der
Planung geführt. II.
Das
Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt. III.
Die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-18B für
die Grundstücke der Wöhlertstraße, Pflugstraße, Schwartzkopffstraße und die
Grundstücke Chausseestraße 43-58 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter
Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. §
4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Begründung: Bitten wir
der Anlage „Auswertung der Behördenbeteiligung“ zu entnehmen. Da es sich mit der beabsichtigten
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets um einen einfachen Bebauungsplan
handelt, der die vorhandene Eigenart der in der Umgebung ergebenden
Zulässigkeit nach § 34 BauGB nicht wesentlich ändert, soll das Verfahren nun - mit
Beschluss über die Beteiligung und Durchführung der Öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - auf Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren fortgeführt werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Mit
Schreiben vom 23. Juli 2008 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der
Anwendung des § 13 BauGB „vereinfachtes Verfahren“ zugestimmt. Rechtsgrundlage: § 15 i. V.
m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine. Berlin, den
21.10.2008 Dr. Hanke Gothe
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