Drucksache - 1002/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin Abteilung
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 1002/III Mitte von
Berlin
Vorlage -
zur Kenntnisnahme - über die Beschlüsse über das Ergebnis der Behördenbeteiligung, die Korrektur
des Titels, Anwendung des § 13 BauBG sowie der Durchführung der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans 1-17B Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.10.2008 beschlossen: I.
Die
Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2
BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-17B hat zu keiner die Grundzüge der Planung
berührenden Änderung der Planung geführt. II.
Der
Titel des Bebauungsplanentwurfs muss korrigiert werden. Statt
Bebauungsplanentwurf 1-17B für die Grundstücke Habersaathstraße 24-56 und
Chausseestraße 99-100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte lautet er jetzt: Bebauungsplanentwurf 1-17B für die
Grundstücke Habersaathstraße 24/58 (gerade Hausnummern) und Chausseestraße 100
im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte III.
Das
Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren
durchgeführt. IV.
Die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-17B für
die Grundstücke Habersaathstraße 24/58 (gerade Hausnummern) und Chausseestraße
100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses
der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Begründung: Bitten wir
der Anlage „Auswertung der Behördenbeteiligung“ zu entnehmen. Da es sich mit der beabsichtigten
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets um einen einfachen Bebauungsplan
handelt, der die vorhandene Eigenart der in der Umgebung ergebenden
Zulässigkeit nach § 34 BauGB nicht wesentlich ändert, soll das Verfahren nun -
mit Beschluss über die Beteiligung und Durchführung der Öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - auf Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten
Verfahren fortgeführt werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Mit
Schreiben vom 23. Juli 2008 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der
Anwendung des § 13 BauGB zugestimmt. Rechtsgrundlage: § 15 i. V.
m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine. Berlin, den
21.10.2008 Dr. Hanke Gothe
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