Drucksache - 1002/III  

 
 
Betreff: Beschlüsse über das Ergebnis der Behördenbeteiligung, die Korrektur des Titels, Anwendung des § 13 BauBG sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans 1-17B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.10.2008
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage(B-Plan) zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 1002/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Beschlüsse über das Ergebnis der Behördenbeteiligung, die Korrektur des Titels, Anwendung des § 13 BauBG sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans 1-17B

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.10.2008 beschlossen:

 

I.                     Die Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-17B hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

II.                   Der Titel des Bebauungsplanentwurfs muss korrigiert werden. Statt Bebauungsplanentwurf 1-17B für die Grundstücke Habersaathstraße 24-56 und Chausseestraße 99-100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte lautet er jetzt:

Bebauungsplanentwurf 1-17B für die Grundstücke Habersaathstraße 24/58 (gerade Hausnummern) und Chausseestraße 100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte

 

III.                  Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

 

IV.                Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-17B für die Grundstücke Habersaathstraße 24/58 (gerade Hausnummern) und Chausseestraße 100 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

Bitten wir der Anlage „Auswertung der Behördenbeteiligung“ zu entnehmen.

 

Da es sich mit der beabsichtigten Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets um einen einfachen Bebauungsplan handelt, der die vorhandene Eigenart der in der Umgebung ergebenden Zulässigkeit nach § 34 BauGB nicht wesentlich ändert, soll das Verfahren nun - mit Beschluss über die Beteiligung und Durchführung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - auf Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren fortgeführt werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

 

Mit Schreiben vom 23. Juli 2008 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Anwendung des § 13 BauGB zugestimmt.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2008 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2000.- €

 

 

b)            Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin, den 21.10.2008

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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