Drucksache - 1001/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache
Nr. 1001/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Veränderung der Geltungsbereiche der
Bebauungsplanentwürfe II-186, II-187 und II-188, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für
die Bebauungsplanentwürfe II-186 und II-187, die Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB für den
Bebauungsplanentwurf II-188. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.10.2008
beschlossen: I. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-186 im Bezirk Mitte, Ortsteil
Moabit, wird um die nördlich der Planstraße gelegenen Flächen reduziert. Er
umfasst zukünftig nur noch die westliche Teilfläche des Grundstückes
Quitzowstraße 50-55, die Grundstücke Quitzowstraße 52 und 56 und Teilflächen der Quitzow- und der Planstraße. II.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-187 im Bezirk Mitte, Ortsteil
Moabit, wird teilweise um die nördlich der Planstraße gelegenen Flächen
reduziert, und um die östliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 82
erweitert. Der Bebauungsplan umfasst zukünftig das Grundstück Quitzowstraße 59,
das westlich angrenzende Flurstück 293, die Grundstücke Quitzowstraße 70-74,
Teilflächen der Grundstücke Quitzowstraße 61 und 82 sowie Teilflächen der
Quitzow- und der Planstraße. III.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-188 im Bezirk-Mitte, Ortsteil
Moabit, wird um die östliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 82
reduziert, sowie um die Grundstücke Siemensstraße 21-26A und um eine Teilfläche
des nördlich angrenzenden Flurstückes 285 erweitert. Der Bebauungsplan umfasst
zukünftig die westliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 82, die
Grundstücke Quitzowstraße 83-91, Siemensstraße 21-26A, die nördlich angrenzende
Teilfläche des Flurstückes 285 und Teilflächen der Quitzow-, Siemens- und Planstraße. IV. Für die Bebauungsplanentwürfe
II-186 und II-187 wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Für den
Bebauungsplanentwurf II-188 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 BauGB durchgeführt. V. Die der Durchführung der
Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB
zurückzustellen. Begründung: zu I. bis III.: Die Geltungsbereiche der
Bebauungsplanentwürfe II-186 und II-187 werden an den Verlauf der im Bau
befindlichen Planstraße angepasst, und der Geltungsbereich wird um die
weiterhin planfestgestellten Bahnflächen reduziert (s. Anlage 1). Bei dem
Bebauungsplanentwurf II-188 wird der Geltungsbereich an die neuen Gegebenheiten
angepasst. Die östliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 82 wird dem
Bebauungsplan II-187 zugeschlagen, und die Grundstücke Siemensstraße 21-26A
sowie das nördlich angrenzende Teilstück des Flurstückes 285 kommen zur
Sicherung der gewerblichen Nutzung durch Ausweisung eines Gewerbegebietes
hinzu. zu III. und IV.: Die Bebauungsplanentwürfe II-186
und II-187 werden jetzt fortgeführt. Aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches
ist die Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Bei dem Bebauungsplanentwurf II-188
ist aufgrund der Änderung der städtebaulichen Ziele die Wiederholung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderlich. Für die jetzt
zum Bebauungsplan hinzugekommenen Flächen war mit dem Bebauungsplan II-189 eine
öffentliche Grünfläche geplant (s. Anlage 2). Nach den Neuplanungen zum
Güterbahnhof Moabit und der Reduzierung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes II-189 mit Beschluss-Nr. 18 vom 05.12.2006 des Bezirksamtes
Mitte von Berlin, sollen diese Flächen nun mit dem Bebauungsplan II-188 als
Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Keine. b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: Keine. Berlin, den 14.10.2008
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