Drucksache - 1001/III  

 
 
Betreff: Veränderung der Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe II-186, II-187 und
II-188, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Bebauungsplanentwürfe II-186und II-187, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB für den Bebauungsplanentwurf II-188
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 23.10.2008
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage 1
Vorlage zur Kenntnisnahme Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache Nr. 1001/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Veränderung der Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe II-186, II-187 und

II-188, die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Bebauungsplanentwürfe II-186 und II-187, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB für den Bebauungsplanentwurf II-188.

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.10.2008 beschlossen:

 

I.     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-186 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird um die nördlich der Planstraße gelegenen Flächen reduziert. Er umfasst zukünftig nur noch die westliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 50-55, die Grundstücke Quitzowstraße 52 und 56 und Teilflächen der Quitzow- und der Planstraße.

 

II.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-187 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird teilweise um die nördlich der Planstraße gelegenen Flächen reduziert, und um die östliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 82 erweitert. Der Bebauungsplan umfasst zukünftig das Grundstück Quitzowstraße 59, das westlich angrenzende Flurstück 293, die Grundstücke Quitzowstraße 70-74, Teilflächen der Grundstücke Quitzowstraße 61 und 82 sowie Teilflächen der Quitzow- und der Planstraße.

III.        Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-188 im Bezirk-Mitte, Ortsteil Moabit, wird um die östliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 82 reduziert, sowie um die Grundstücke Siemensstraße 21-26A und um eine Teilfläche des nördlich angrenzenden Flurstückes 285 erweitert. Der Bebauungsplan umfasst zukünftig die westliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 82, die Grundstücke Quitzowstraße 83-91, Siemensstraße 21-26A, die nördlich angrenzende Teilfläche des Flurstückes 285 und Teilflächen der Quitzow-, Siemens- und Planstraße.

IV.   Für die Bebauungsplanentwürfe II-186 und II-187 wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Für den Bebauungsplanentwurf II-188 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB durchgeführt.

 

V.    Die der Durchführung der Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

Begründung:

 

zu I. bis III.: Die Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe II-186 und II-187 werden an den Verlauf der im Bau befindlichen Planstraße angepasst, und der Geltungsbereich wird um die weiterhin planfestgestellten Bahnflächen reduziert (s. Anlage 1). Bei dem Bebauungsplanentwurf II-188 wird der Geltungsbereich an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die östliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 82 wird dem Bebauungsplan II-187 zugeschlagen, und die Grundstücke Siemensstraße 21-26A sowie das nördlich angrenzende Teilstück des Flurstückes 285 kommen zur Sicherung der gewerblichen Nutzung durch Ausweisung eines Gewerbegebietes hinzu.

 

zu III. und IV.: Die Bebauungsplanentwürfe II-186 und II-187 werden jetzt fortgeführt. Aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches ist die Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich.

 

Bei dem Bebauungsplanentwurf II-188 ist aufgrund der Änderung der städtebaulichen Ziele die Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderlich. Für die jetzt zum Bebauungsplan hinzugekommenen Flächen war mit dem Bebauungsplan II-189 eine öffentliche Grünfläche geplant (s. Anlage 2). Nach den Neuplanungen zum Güterbahnhof Moabit und der Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes II-189 mit Beschluss-Nr. 18 vom 05.12.2006 des Bezirksamtes Mitte von Berlin, sollen diese Flächen nun mit dem Bebauungsplan II-188 als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine.

 

b)      Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      Keine.

 

 

 

Berlin, den 14.10.2008

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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