Drucksache - 0995/III  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 1-44VE "Aussichtsrad am Zoologischen Garten" sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-44VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
22.10.2008 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 14.10.2008
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Begründung
Anlage Plan
2. Beschlussempfehlung Stadtentwicklung vom 23.10.2008
4.Beschluss vom 21.11.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text liegt vor)

 

 


Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor.


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0995 / III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

 

den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 1-44VE „Aussichtsrad am Zoologischen Garten“ sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-44VE.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-44VE „Aussichtsrad am Zoologischen Garten“ vom 26.07.2007 für das Grundstück Hertzallee 41, die Flurstücke 11/11 und 181 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 144 und des Flurstücks 217, Flur 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB erneut beschlossen.

 

  1.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-44VE „Aussichtsrad am Zoologischen Garten“ vom 26.07.2007 für das Grundstück Hertzallee 41, die Flurstücke 11/11 und 181 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 144 und des Flurstücks 217, Flur 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG erneut entschieden.

 

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe beigefügten Abzug der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-44VE.

Die erneute Beschlussfassung ist erforderlich, weil die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-44VE im Ergebnis der rechtlichen Überprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Teilen zu ergänzen war. Die Ergänzungen beinhalten ausschließlich Klarstellungen und Berichtigungen. Abwägungsbelange sind nicht hinzu gekommen.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-44VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten (Entwurf)
  • Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1-44VE
  • Planzeichnung

 

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung (6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen).

 
 

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