Drucksache - 0976/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0976/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Haushalt entlasten - Klima schützen - Arbeitsplätze schaffen III: Energieverschwendung stoppen – Nutzung privater Energiefresser in Bürodienstgebäuden stoppen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0976/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, alle Beschäftigten des Bezirksamtes auf den hohen Energieverbrauch und die Versicherungsproblematik von in öffentlichen Dienstgebäuden privat genutzten Elektrogeräten hinzuweisen. Im Rahmen des Umzugsmanagements ist zu prüfen, ob in den Bürodienstgebäuden privat genutzte Elektrogeräte wie Kühlschränke, Mikrowellen, Kaffeemaschinen etc. durch Geräte in gemeinschaftlich genutzten Teeküchen ersetzt werden können. Mittelfristiges Ziel ist es, soweit möglich, die private Nutzung energieverbrauchsintensiver Geräte sukzessive in allen Bürodienstgebäuden durch gemeinschaftlich nutzbare Teeküchen überflüssig zu machen. Der BVV ist jeweils im Juni der Jahre 2009, 2010 und 2011 zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 31.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
In der Bezirksverwaltung Mitte gibt es eine Verfahrensregelung für den Umgang und die Prüfung ortsveränderlicher netzgebundener Elektrogeräte in Büro- und Diensträumen. Gemäß der GUV*- I 8524 ( alt GUV* 22.1 ), GUV*- VA 2 ( alt GUV* 2.10), GUV* VA 1 (alt GUV 0.1), dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Betriebssicherungsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die die Beschäftigten vor vermeidbaren Gefahren schützen. Dazu zählen nach den aufgeführten GUV insbesondere die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. * GUV= Gesetzliche Unfallversicherung -2- Die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte schließt die im Privatbesitz befindlichen Geräte ein. Die Verantwortung für die wiederkehrende Begutachtung der Geräte liegt bei den LuV- und SE- bzw. Amtsleitungen. Die Überprüfung der Geräte in den Bürodienstgebäuden wird von Kräften der GDM wahrgenommen. Der Betrieb von privaten Elektrogeräten ist generell nur zu dulden. Die Möglichkeit der Einschränkung bzw. des Widerrufs der Duldung ist in jedem Fall vorzuhalten. Durch die Duldung geht das Gerät nicht in das Eigentum des Landes Berlin über. Eigentümer bleibt die Dienstkraft, die das Gerät einbringt. Diese ist auch für die Entsorgung zuständig. Im Hinblick auf die Energiekosten ist das Genehmigungsverfahren restriktiv durchzuführen und sollte sich auf Geräte beschränken, die entsprechend den allgemeinen Lebens- und Arbeitsgewohnheiten in vielen Diensträumen anzufinden sind ( z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, etc.) Vorraussetzung für die Verwendung/Duldung: Verbot besteht grundsätzlich für die Verwendung von: Der Eigentümer haftet für Schäden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb der Geräte stehen. Die Prüfung enthebt den Besitzer der Geräte nicht von seiner Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß der Betriebsanleitung. -3-
Die mit der regelmäßigen Überprüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel betrauten Dienstkräfte sind bei den Betriebsbegehungen von den Arbeitsschutzverantwortlichen über die Verfahrensregelungen für die Nutzung der Privatgeräte in Kenntnis zu setzen, damit diese mit überprüft werden können. Geprüfte Geräte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Da das Bezirksamt im Rahmen des Umzugsmanagements keine Geräte für eine gemeinschaftliche Nutzung in den Teeküchen zur Verfügung stellt, werden private Kühlschränke geduldet und fallen auch unter die o.a. Verfahrensregelung.
Wir bitten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage:
§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den ...31.Mai 2011.......................
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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