Drucksache - 0967/III  

 
 
Betreff: Markthallen-Verkauf in Moabit / Arminius-Halle sichern II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Lehmann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
26.11.2008 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche planungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen, für das Grundstück der Arminius-Markthalle einen Aufstellungsbeschluss für einen  Bebauungsplan aufzustellen, der weitestgehend die Beschlusslage der BVV (Drs. 0770/III)  und das Konzept "Aktives Stadtzentrum" für die Turmstraße widerspiegelt.

 

Begründung:

 

Die im Verkaufsexpose definierten Maßgaben der Ausschlusskriterien "Großflächiger Einzelhandel" und "Keine Spielhallen" beschreibt nur einen Teil der Überlegungen der BVV  zur Sicherung der Arminius-Markthalle. Alle weiteren Vorstellungen der Beschlusslage, hier u.a.

 

·         „Ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept hat sich an den Zielen der sozialen Stadtentwicklung zu orientieren und ist vom Käufer unter Mitwirkung aller Beteiligten an der Markthallennutzung, einschließlich der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Arbeit und des Bezirksamts Mitte zu erarbeiten und vor dem Kauf vorzulegen.“

 

·         „Hierzu gehört auch die Prüfung der Einbeziehung der Nutzung durch die Berliner Tafel“ bzw. der Einrichtung des „Kinderrestaurants“.

 

·         „Es ist zu prüfen, inwieweit der Anstieg der Betriebskosten durch eine energetische und ökologische Sanierung der Markthalle unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes begrenzt werden kann.“

 

·         Übernahme der bisherigen HändlerInnen

haben keine Berücksichtigung gefunden.

Aus diesem Grunde sollte im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung festgestellt werden, welche Möglichkeiten bestehen, einen Bebauungsplan im Sinne des Antragstextes aufzustellen, der sicherstellt, dass eine monostrukturelle Nutzung der Markthalle langfristig ausgeschlossen wird.

 

 
 

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