Drucksache - 0959/III  

 
 
Betreff: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens III-174 auf der Grundlage des §13a des Baugesetzbuches (BauGB) als beschleunigtes Verfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.10.2008
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung   Drucksache Nr. 0959/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens III-174 auf der Grundlage des §13a des Baugesetzbuches (BauGB) als beschleunigtes Verfahren.

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.09.2008 beschlossen:

 

I.                Der Bebauungsplan III-174 für den Bereich zwischen Prinzenallee, Gotenburger Straße, Panke, Soldiner Straße und einem Abschnitt der Stockholmer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB weiter geführt.

 

 

 

Begründung:

 

Das Bebauungsplanverfahren III-174 wurde bisher bis zum Verfahrensschritt Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (altes BauGB) durchgeführt. Seit dem ruht das Verfahren.

 

Der Bebauungsplan beinhaltet vorrangig die Bestandssicherung vorhandener Wohnnutzungen, die nach geltendem Planungsrecht nicht dauerhaft gesichert sind. Weiterhin ist die Sicherung von Erweiterungsflächen für den Schulstandort der Wilhelm-Hauff-Grundschule (Schulsporthalle) sowie für den Pankegrünzug vorgesehen.

 

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, die zulässige Grundfläche liegt entsprechend § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB unter 20.000 m².

 

Die Weiterführung im beschleunigten Verfahren erfolgt gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 unter Anwendung der Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Von der frühzeitigen Behördenbeteiligung, der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

 

Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, sind nicht Gegenstand der Festsetzungen.

 

Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) liegen nicht vor.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2008 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2000.- €

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

 

Berlin, den 30.09.2008

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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