Drucksache - 0933/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0933/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den Bebauungsplan 1-39; Sicherung der Planungsziele des
Bezirkes Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
Mitte hat in ihrer Sitzung am 19.9.2008 folgenden Antrag (Drucksache-Nr.
0933/III) an das Bezirksamt beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht 1. die Voraussetzung zu schaffen, dass für
den sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanentwurf 1-39 für den Bereich
zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße – mindestens
jedoch für die Grundstücke Invalidenstraße 5, Ackerstraße 28 und die angrenzend
geplante öffentliche Parkanlage – nach Aufhebung des Sanierungsgebietes
Rosenthaler Vorstadt eine Veränderungssperre gemäß § 14 (1) BauGB erfolgen
kann; 2. die Voraussetzungen zu schaffen, dass für
den sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanenwurf 1-39 für den Bereich
zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße – mindestens
jedoch für die Grundstücke Invalidenstraße 5, Ackerstraße 28 und die angrenzend
geplante öffentliche Parkanlage – nach Aufhebung des Sanierungsgebietes
Rosenthaler Vorstadt Baugesuche, die dem sich im Verfahrend befindlichen
Bebauungsplanentwurfs 1-39 entgegenstehen, gemäß § 15 (1) 1 BauGB
zurückgestellt werden können. Das Bezirksamt hat am 04.11.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. zu 1. und 2. Gemäß § 14 Abs. 1 BauGB ist die Voraussetzung für den Erlass
einer Veränderungssperre ein Beschluss über die Aufstellung eines
Bebauungsplanes. Für den Geltungsbereich Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße
und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wurde der Bezirksamtsbeschluss
zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1-39 am 14.3.2006 gefasst und im Amtsblatt
Nr. 15 am 31.3.06 (S. 1140) veröffentlicht. Der Bebauungsplan 1-39 hat
zwischenzeitlich den Verfahrensstand „öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB“ erreicht und wird im Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich
Stadtplanung in der Zeit vom 29.9.2008 bis einschließlich 30.10.2008 öffentlich
ausgelegt. Die Voraussetzungen für den Erlass einer u.U. notwendigen
Veränderungssperre sind somit gegeben. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes 1-39 liegt auch die
Voraussetzung für die Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 BauGB vor. Sowohl von dem Instrument der Zurückstellung von Baugesuchen
gem. § 15 BauGB als auch von dem Instrument der Veränderungssperre gem. § 14
BauGB kann erst Gebrauch gemacht werden, wenn ein den Zielen der Planung
entgegenstehender Antrag (Bauantrag, Vorbescheidsantrag) vorliegt. (zu
DS 0933/III) Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 04. November 2008 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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