Drucksache - 0933/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanverfahren 1-39: Planungsziele des Bezirkes sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Fraktion der SPD Neuhaus Koch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.09.2008
2. Beschluss vom 19.09.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.11.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                        0933/III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Bebauungsplan 1-39; Sicherung der Planungsziele des Bezirkes

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte hat in ihrer Sitzung am 19.9.2008 folgenden Antrag (Drucksache-Nr. 0933/III) an das Bezirksamt beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht

 

1.  die Voraussetzung zu schaffen, dass für den sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanentwurf 1-39 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße – mindestens jedoch für die Grundstücke Invalidenstraße 5, Ackerstraße 28 und die angrenzend geplante öffentliche Parkanlage – nach Aufhebung des Sanierungsgebietes Rosenthaler Vorstadt eine Veränderungssperre gemäß § 14 (1) BauGB erfolgen kann;

 

2.  die Voraussetzungen zu schaffen, dass für den sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanenwurf 1-39 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße – mindestens jedoch für die Grundstücke Invalidenstraße 5, Ackerstraße 28 und die angrenzend geplante öffentliche Parkanlage – nach Aufhebung des Sanierungsgebietes Rosenthaler Vorstadt Baugesuche, die dem sich im Verfahrend befindlichen Bebauungsplanentwurfs 1-39 entgegenstehen, gemäß § 15 (1) 1 BauGB zurückgestellt werden können.

 

 

Das Bezirksamt hat am 04.11.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

zu 1. und 2.

Gemäß § 14 Abs. 1 BauGB ist die Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Für den Geltungsbereich Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wurde der Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1-39 am 14.3.2006 gefasst und im Amtsblatt Nr. 15 am 31.3.06 (S. 1140) veröffentlicht. Der Bebauungsplan 1-39 hat zwischenzeitlich den Verfahrensstand „öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB“ erreicht und wird im Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung in der Zeit vom 29.9.2008 bis einschließlich 30.10.2008 öffentlich ausgelegt. Die Voraussetzungen für den Erlass einer u.U. notwendigen Veränderungssperre sind somit gegeben.

 

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes 1-39 liegt auch die Voraussetzung für die Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 BauGB vor.

 

Sowohl von dem Instrument der Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 BauGB als auch von dem Instrument der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB kann erst Gebrauch gemacht werden, wenn ein den Zielen der Planung entgegenstehender Antrag (Bauantrag, Vorbescheidsantrag) vorliegt.


 

                                                                                                                                    (zu DS 0933/III)

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

      keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      keine

 

 

Berlin, den 04. November 2008

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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