Drucksache - 0897/III  

 
 
Betreff: BVV Mitte: Auch weiterhin Vorfahrt für die Anwohner in den Gebieten mit hohem Parkdruck
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Neuhaus Koch 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 19.06.2008
2. Beschluss vom 20.06.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der Rosenthaler Vorstadt, der Dorotheenstadt, der Friedrich-Wilhelm-Stadt, im Parlaments- und Regierungsviertel und um den Hauptbahnhof.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt für den nach dem erfolgreichen "Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin Mitte" anstehenden Bürgerentscheid die folgende konkurrierende Vorlage zur Abstimmung:

 

"Stimmen Sie der folgenden Aussage zu: Die Parkraumbewirtschaftung soll zum Schutz der Anwohner auf die bestehenden Gebiete in der zentralen Innenstadt begrenzt bleiben. Insbesondere in Moabit, Wedding, Gesundbrunnen, Tiergarten und in der Luisenstadt wird keine Parkraumbewirtschaftung eingerichtet?"

 

Begründung:

Das Bürgerbegehren gegen die Einführung von neuen Parkraumbewirtschaftungszonen in zentralen Bereichen des Bezirks ist mit mehr als 3 % Zustimmung aller stimmberechtigten Bürger des Bezirks Mitte von Berlin erfolgreich. Damit wird es im September zu einem Bürgerentscheid kommen.

 

Die Erfahrungen seit der Einführung der neuen Parkzonen zum 1. April 2008 sind positiv: Anwohner finden auch in den Gebieten mit einem starken Parkraumdruck wieder Parkplätze in der Nähe der eigenen Wohnung. Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihre nach intensiver Erörterung gefundene Position und stellt diese zur Abstimmung.

§ 46 BezVG [Bürgerentscheid]

(1) Spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das
Zustandekommen eines Bürgerbegehrens wird über den Gegenstand des
Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchgeführt, sofern die
Bezirksverordnetenversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht
innerhalb von zwei Monaten unverändert oder in einer Form, die von den
benannten Vertrauensleuten gebilligt wird, zustimmt. Die
Bezirksverordnetenversammlung kann im Rahmen des Bürgerentscheids eine
konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten.

 

 
 

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