Drucksache - 0896/III  

 
 
Betreff: Gulliver nur im Bieterverfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus David 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 19.06.2008
2. Beschluss vom 20.06.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0896/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Gulliver nur im Bieterverfahren

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2008 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0896/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, bezüglich der Vergabe der Liegenschaft der Gaststätte „Gulliver“ im Volkspark Rehberge, in der diesbezüglichen Sitzung des Steuerungsausschusses des Liegenschaftsfonds für Bieterverfahren zu votieren.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 21.10.08 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Restaurant Gulliver wurde über das Gebäude- und Dienstleistungsmanagement an den Liegenschaftsfonds zur Veräußerung abgegeben.

Mit Schreiben vom 30.09.2008 wurde der Liegenschaftsfonds Berlin von dem vorstehenden

BVV-Beschluss in Kenntnis gesetzt und gebeten, in diesem Sinne tätig zu werden.

 

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin, den 21.10.2008

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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