Drucksache - 0892/III  

 
 
Betreff: Werbung für Volksfeste auf dem Zentralen Festplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus, Fraktion der CDU Reschke 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 18.06.2008
2. Beschluss vom 20.06.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 23.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0892/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Werbung für Volksfeste auf dem Zentralen Festplatz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2008 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0892/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass Volksfeste nach der Gewerbeordnung, wie Zirkusunternehmen, eine Sonder-genehmigung für das Aufstellen von Werbeplakaten in räumlicher Nähe zum Festplatz, für die stattfindenden Veranstaltungen auf dem Zentralen Festplatz im Bezirk Mitte, erhalten.“

 

 

Das Bezirksamt hat am .14.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Aufgrund des BVV-Beschlusses hat sich das Bezirksamt mit Schreiben vom 29.08.2008 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt und die Ausdehnung der Werbemöglich-keiten angeregt.

 

Frau Staatssekretärin Lüscher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat mit Schreiben vom 15.09.2008 zu der Anregung in einem Antwortschreiben an den Schaustellerverband wie folgt Stellung genommen:

 

„Zunächst möchte ich hervorheben, dass in Berlin in der Vergangenheit das Aufstellen von Stelltafeln auf öffentlichem Straßenland aus Stadtbildgründen grundsätzlich unzulässig war. Ausgenommen hiervon waren Stelltafeln der Parteien und sonstigen Bewerber im unmittel-baren Zusammenhang mit Wahlen und traditionell Werbung für Zirkusveranstaltungen. Werbemöglichkeiten für Ihre (des Schaustellerverbandes) Veranstaltungen schieden grund-sätzlich aus. Diese ermessensbindende Festlegung war und ist mit dem Gleichbehandlungs-grundsatz vereinbar.

 

Inzwischen hat das Land Berlin der VVR-Wall GmbH (vorher BVG/VVR-Berek) vertraglich das ausschließliche Recht zur Nutzung der öffentlichen Straßen durch Werbung mittels Werbetafeln (ein- oder zweiseitig) zugestanden. Ausgenommen hiervon sind weiterhin die bereits erwähnten Werbetafeln im Zusammenhang mit Wahlen, ergänzt um Volksbegehren und Volksentscheid sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, und Zirkuswerbung, die von den Betroffenen unmittelbar bei den Straßenbaubehörden beantragt werden können und in der Regel auch erlaubt werden.

 

Es besteht für Sie deshalb nur die Möglichkeit, die von Ihnen gewünschte Werbung über die VVR-Wall GmbH zu realisieren.“


 

 

Staatssekretärin Lüscher hat dem Bezirksamt eine Kopie des Schreibens an den Schau-stellerverband übersandt mit der Bitte, die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Mitte entsprechend zu informieren.

 

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin, 14.10.2008

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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