Drucksache - 0883/III
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Ich
frage das Bezirksamt: 1. Hat das Bezirksamt gesicherte Erkenntnisse, dass die Märchenhütte im Monbijoupark ihren Standort und baulichen Zustand nicht verändert hat? 1a. Wenn ja, warum steht das Gebäude
weiterhin auf dem Grundstück und
was hat das Bezirksamt unternommen, um die ungenehmigte bauliche Anlage
entfernen zu lassen? 2. Kann
das Bezirksamt bestätigen, dass die Betreiber auch weiterhin nicht
beabsichtigen, die ungenehmigte Hütte zu entfernen? 2a. Was gedenkt das Bezirksamt zu
veranlassen, um die Beseitigung der ungenehmigten baulichen Anlage zu
gewährleisten, oder ist das Bezirksamt weiterhin bereit, den ungenehmigten
Zustand zu dulden? 3. Gedenkt
das Bezirksamt dem BVV-„Schwarzbau-Legitimierungs“-Beschluss DS 0836-III zu aus
BVV 29.05.2008 nachzukommen? 3a. Wenn ja, auf welcher
Grundlage ist beabsichtigt, bauliche Anlagen in der Grünfläche Monbijoupark zu
genehmigen und wie weit ist das Bezirksamt mit diesem „tollkühnen Versuch“? |
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