Drucksache - 0862/III  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Deutsch-Türkischen Europaschule im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Senyurt für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
12.11.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2008
2. Austauschblatt vom 17.06.2008
3. Beschluss vom 20.06.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.11.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                             . November 2009

Abt. Bildung und Kultur                                                                          (: 9018-33500

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drs.-Nr. 0862/III

Mitte von Berlin 

                                               

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme – über

 

Einrichtung einer Deutsch-Türkischen Europaschule im Bezirk Mitte                                      

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2008 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0862/III)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Bedarf für eine Deutsch-Türkische

Europaschule in Berlin-Mitte besteht. Hierbei sollen alle Schulgremien in Mitte ihr

Votum abgeben.“

 

 

Das Bezirksamt hat am  03.11.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Einrichtung einer Staatlichen Deutsch-Türkischen Europaschule, die vor allem auch ein Angebot für die im Bezirk wohnenden Eltern sein soll, wird in einem ersten Schritt zunächst nur im Grundschulbereich betrachtet. Der Bedarf im Oberschulbereich setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler nach Durchlaufen einer Europagrundschule in eine entsprechende Oberschule übergehen wollten.

 

Sollte aber eine entsprechende Grundschule eingerichtet werden, müsste aber zeitnah die Frage nach der den Europaschulzweig fortführenden Oberschule gestellt werden, um einen bruchlosen Durchgang durch die Schule bis zum Abschluss zu ermöglichen. Dabei wäre zu prüfen, ob die bestehende deutsch-türkische Oberschule die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler aufnehmen könnte oder zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssten.

                       

Der Bedarf an einer Deutsch-Türkischen Europagrundschule würde unter folgenden Voraussetzungen zu erwägen sein:

 

1.        Bedarf in der türkischen Community. Ein nachweisbarer Bedarf kann ohne Bevölkerungsbefragung nicht statistisch ermittelt werden, daher ist die Bedarfssituation aus über Gespräche vermittelte Interessenlagen bzw. Erfahrungen und Einschätzung von Elternwünschen abzuleiten. Demnach könnte zwar ein Interesse vorhanden sein, da vermittelt wird, dass gerade die türkische Mittelschicht Schulen mit einem hohen Anteil benachteiligter Kinder zunehmend zu meiden versucht und Europaschulen insgesamt über einen guten Ruf verfügen. Ob diese allgemeine Interessenlage für eine Europagrundschule im Schulwahlverhalten auch real erwachsen würde, vor allem auch quantitativ ausreichend, ist jedoch Spekulation. Es existiert gegenwärtig keine Gruppe von Eltern, die sich für die Einrichtung einer solchen Schule einsetzt und so die erforderliche Elternakzeptanz repräsentieren würde. Zudem erfreut sich die vorhandene Deutsch-Türkische Europagrundschule im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zwar einer stabilen, aber keiner Übernachfrage. Eine Nachfrage für diese Schule aus dem Bezirk Mitte existiert bisher nur punktuell. Richtig ist aber auch, dass ein entsprechendes Angebot ggfls. die Nachfrage generieren würde.

 

2.      Beschluss einer bestehenden Grundschule, ihr Profil entsprechend zu ändern und einen Europaschulzweig einrichten zu wollen. Um die Möglichkeiten zu prüfen, ob ein solches Angebot im Bestand der bezirklichen Grundschulen eingerichtet werden kann, wurden alle bezirklichen Grundschulen mehrfach schriftlich gebeten, im Rahmen ihrer Schulkonferenzen diese Möglichkeit zu diskutieren und einen Beschluss darüber herbeizuführen. Nur 11 der 35 bezirklichen Grundschulen haben auf diese Aufforderung reagiert und uns mitgeteilt, dass sie kein entsprechendes Interesse haben. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Nichtreagieren aller anderen Grundschulen auch als fehlendes Interesse zu interpretieren ist.

Diese Haltung kommt nicht unerwartet. Alle Grundschulen haben sich in den vergangenen Jahren ein Profil aufgebaut, ein Schulprogramm dazu erarbeitet und diese Entwicklung mit entsprechenden Schulkonferenzbeschlüssen bestätigt. Ein neues Profil würde eine grundlegende Veränderung der bestehenden Schule darstellen. Dafür sehen die bestehenden Grundschulen auch aus der Bedarfs- und Interessenlage ihrer Elternschaft heraus keine Notwendigkeit. Oder sie haben für sich andere Interessen und Ziele formuliert.

               

3.      Gründung einer neuen Grundschule. Ein entsprechendes Angebot könnte natürlich auch durch eine Schulneugründung geschaffen werden. Ein solcher Schritt würde eine Konkurrenz zur bestehenden Grundschullandschaft darstellen, da die Deutsch-Türkische Europaschule nicht ausschließlich auf eine zusätzliche Elternschaft abzielt. Da gegenwärtig aus der Schulentwicklungsplanung heraus ein kleinerer Schulraumbedarf ermittelt wurde, würde die Gründung einer neuen Grundschule in Wedding oder Moabit unter den restriktiven finanziellen Rahmenbedingungen der Budgetierung zugleich mit der Schließung einer bestehenden Grundschule einhergehen müssen. Dies wäre nicht vermittelbar, zum Einen weil alle Grundschulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten um Zielgruppen werben, die eine bessere soziale Durchmischung ihrer Schulen ermöglichen, zum Anderen, weil der Erfolg dieser neuen Schule nicht realistisch abgeschätzt werden kann.

                               

Unter Abwägung aller oben genannten Aspekte ist aus Sicht des Bezirksamts Mitte die Einrichtung einer Deutsch-Türkischen Europagrundschule gegenwärtig als unrealistisch einzuschätzen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 03.11.09

 

 


Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 
 

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