Drucksache - 0831/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1. Wann und mit welcher Befristung erfolgte eine schriftliche Genehmigung für die derzeitige „Bar-Zwischenlösung“? 2. Ist
aktuell davon auszugehen, dass eine Genehmigung gemäß des im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens / der Ausschreibung eingereichten Konzeptes der
Firma S. GmbH, welche vom Bezirksamt den Zuschlag bekommen hat, erfolgt? 2a. Wenn nein, warum
nicht? 3. Wie
bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass die zukünftigen Betreiber des
Hexenkessel Hoftheater bereits seit längerer Zeit den/die
Kartenvorverkauf/Kartenreservierungen für ein Theaterstück betreiben, ohne die
Standortgewährleistung für dessen Umsetzung zu haben (Baugenehmigung für Amphitheater mit 22 m Durchmesser
und 6m Höhe)? |
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