Drucksache - 0818/III  

 
 
Betreff: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1 VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 20.05.2008
Anlage Begründung
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr. 0818 / III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1 VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB).

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.05.2008 beschlossen:

 

               I.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan II-125-1 VE für die Grundstücke Kurfürstenstraße 41-44 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, ist auf der Grundlage des Entwurfs vom 22.02.08 aufzustellen.

 

             II.      Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1 VE wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 15. Juni 2006 wurde bestätigt, dass gegen die Planungsabsichten keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Im weiteren Verfahren ist durch entsprechende Festsetzungen sicherzustellen, dass durch die vorgesehenen Einzelhandelsnutzungen keine Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen benachbarter städtischer Zentren entstehen. Die im Zusammenhang mit der geplanten Großflächigkeit der Einzelhandelsnutzungen des Vorhabens abschließend zu klärenden Auswirkungen sind bereits im Auftrag des Vorhabenträgers im Rahmen eines Einzelhandelsgutachtens in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüft worden. Negative Auswirkungen des geplanten Vorhabens -hier insbesondere auf das Stadtteilzentrum der Potsdamer Straße- konnten als Ergebnis des Gutachtens ausgeschlossen werden.

 

Weitere Erläuterungen siehe im Begründungsentwurf vom 22.02.08.

 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt
benötigt, die im Bezirksplan 2008 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2.000.- €

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin,

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Bebauungsplanentwurf vom 22.02.08

Begründungsentwurf vom 22.02.08

 

 
 

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