Drucksache - 0818/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0818 / III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1 VE im Bezirk Mitte, Ortsteil
Tiergarten und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB). Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in
seiner Sitzung am 06.05.2008 beschlossen:
I.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan II-125-1 VE für die Grundstücke
Kurfürstenstraße 41-44 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten, ist auf der
Grundlage des Entwurfs vom 22.02.08 aufzustellen.
II.
Für
den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1 VE wird
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2
Baugesetzbuch entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt. Begründung: Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom
15. Juni 2006 wurde bestätigt, dass gegen die Planungsabsichten keine
grundsätzlichen Bedenken bestehen. Im weiteren Verfahren ist durch
entsprechende Festsetzungen sicherzustellen, dass durch die vorgesehenen
Einzelhandelsnutzungen keine Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen benachbarter
städtischer Zentren entstehen. Die im Zusammenhang mit der geplanten
Großflächigkeit der Einzelhandelsnutzungen des Vorhabens abschließend zu
klärenden Auswirkungen sind bereits im Auftrag des Vorhabenträgers im Rahmen
eines Einzelhandelsgutachtens in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung geprüft worden. Negative Auswirkungen des geplanten Vorhabens
-hier insbesondere auf das Stadtteilzentrum der Potsdamer Straße- konnten als
Ergebnis des Gutachtens ausgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen siehe im Begründungsentwurf vom
22.02.08. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine. Berlin, Dr. Hanke Gothe
Anlage: Bebauungsplanentwurf vom 22.02.08 Begründungsentwurf vom 22.02.08 |
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