Drucksache - 0817/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 0817/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Bezirkliche städtebauliche Stellungnahmen
für Liegenschaftsfonds Berlin
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
29.05.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0817/III): Das Bezirksamt wird ersucht, 1. der
Bezirksverordnetenversammlung zukünftig alle städtebaulichen Stellungnahmen für
den Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds zur Kenntnis zu geben bevor
diese an den Liegenschaftsfonds weitergeleitet werden. 2. Das Bezirksamt wird
weiterhin ersucht, die bisherigen städtebaulichen Stellungnahmen für den
Steuerungsausschuss des Liegenschaftsfonds der BVV für die Grundstücke zur
Kenntnis zu geben, auf denen bisher keine Bebauung oder sonstige Entwicklung
erfolgte. Das Bezirksamt hat am 19.05.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. zu 1. Seit Juli 2008 gibt das
Bezirksamt alle Stellungnahmen für den Steuerungsausschuss des
Liegenschaftsfonds der Bezirksverordnetenversammlung parallel zur Weiterleitung
der Stellungnahmen an den Liegenschaftsfonds zur Kenntnis. Eine Kenntnisnahme
der Stellungnahmen durch die Bezirksverordnetenversammlung vor deren
Weiterleitung an den Liegenschaftsfonds ist aufgrund der durch die
Senatsverwaltung für Finanzen gesetzten Bearbeitungsfrist von 2 Wochen nicht
möglich. zu. 2 Der Steuerungsausschuss des
Liegenschaftsfonds besteht seit 2001. Die Recherche zu den hier behandelten
Grundstücken, auf denen bisher keine Bebauung oder sonstige Entwicklung
erfolgte, ist sehr zeitaufwendig und kann nur zulasten des laufenden
Geschäftsbetriebes erfolgen. Die Stellungnahmen zum Steuerungsausschuss des
Liegenschaftsfonds enthalten in der Regel nur Aussagen zum geltenden
Planungsrecht sowie Hinweise der einzelnen Fachämter. Der unverhältnismäßig
hohe Zeitaufwand für diese Recherche steht daher in keinem Verhältnis zu dem
durch das Bezirksamt erkennbaren Nutzen. - 2 - (zu
DS 0817/III) Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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