Drucksache - 0816/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, alle gastronomischen
Einrichtungen des Bezirks durch ein Anschreiben des Bezirksbürgermeisters und
des zuständigen Stadtrats darauf hinzuweisen, dass ab dem 1. Juli Verstöße
gegen das Nichtraucherschutzgesetz mit Bußgeldern geahndet werden. In diesem
Schreiben sind Stichprobenkontrollen durch das Bezirksamts anzukündigen, die
auf jeden Fall die gastronomischen Einrichtungen einbeziehen, gegen die bereits
Hinweise auf Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz vorliegen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, ab dem 1. Juli
kontinuierlich stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Begründung: Seit dem 1. Januar 2008 ist das Rauchen in Gaststätten,
Bars, Cafes und Diskotheken verboten. Da Verstöße gegen das
Nichtraucherschutzgesetz erst ab dem 1. Juli 2008 mit einem Bußgeld geahndet
werden, wird in vielen gastronomischen Einrichtungen des Landes Berlin
konsequent missachtet. Dies ist nicht nur ein Gesetzesverstoß, sondern auch
eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der gastronomischen Einrichtungen, die
den Gesundheitsschutz ernst nehmen. Das Ordnungsamt Mitte hat nicht die
personellen Kapazitäten, um die Einhaltung des Nichtraucherschutzes
flächendeckend kontrollieren zu können. Durch die Ankündigung und Durchführung
von Stichprobenkontrollen werden alle Beteiligten nochmals an die Gültigkeit
des Nichtraucherschutzgesetzes erinnert. Da bereits einige Hinweise von
BürgerInnen auf die Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes vorliegen,
sollten diese (teer)schwarzen Schafe bei zukünftigen Stichproben auf jeden Fall
berücksichtigt werden. |
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