Drucksache - 0816/III  

 
 
Betreff: Nichtraucherschutz in den gastronomischen Einrichtungen des Bezirks sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 20.05.2008
2. Beschluss vom 30.05.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle gastronomischen Einrichtungen des Bezirks durch ein Anschreiben des Bezirksbürgermeisters und des zuständigen Stadtrats darauf hinzuweisen, dass ab dem 1. Juli Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz mit Bußgeldern geahndet werden. In diesem Schreiben sind Stichproben­kontrollen durch das Bezirksamts anzukündigen, die auf jeden Fall die gastronomischen Einrichtungen einbeziehen, gegen die bereits Hinweise auf Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz vorliegen.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, ab dem 1. Juli kontinuierlich stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.

 

Begründung:

 

Seit dem 1. Januar 2008 ist das Rauchen in Gaststätten, Bars, Cafes und Diskotheken verboten. Da Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz erst ab dem 1. Juli 2008 mit einem Bußgeld geahndet werden, wird in vielen gastronomischen Einrichtungen des Landes Berlin konsequent missachtet. Dies ist nicht nur ein Gesetzesverstoß, sondern auch eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der gastronomischen Einrichtungen, die den Gesundheitsschutz ernst nehmen. Das Ordnungsamt Mitte hat nicht die personellen Kapazitäten, um die Einhaltung des Nichtraucherschutzes flächendeckend kontrollieren zu können. Durch die Ankündigung und Durchführung von Stichprobenkontrollen werden alle Beteiligten nochmals an die Gültigkeit des Nichtraucherschutzgesetzes erinnert. Da bereits einige Hinweise von BürgerInnen auf die Nichteinhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes vorliegen, sollten diese (teer)schwarzen Schafe bei zukünftigen Stichproben auf jeden Fall berücksichtigt werden.

 

 
 

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