Drucksache - 0814/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 0814/III Vorlage
- zur Kenntnisnahme – über Wohnen in der Innenstadt – lärmgeschützt und familiengerecht Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0814/III): Das Bezirksamt wird ersucht,
ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, welches die städtebauliche Entwicklung
des Blockes Alte Jakobstraße / Stallschreiberstraße / Alexandrinenstraße /
Sebastianstraße ermöglicht und die dafür erforderlichen gutachterlichen Vorarbeiten
zu erarbeiten. Hierbei sollen die folgenden
Rahmenbedingungen als Planungsgrundlage berücksichtigt werden:
Das Bezirksamt hat am 08 .09.2009 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur
Kenntnis zu bringen. Für
den betreffenden Block wurde im Jahr 2008 ein Wettbewerb durchgeführt. Den
ersten Preis erhielt Frau Hon. Prof. Johanne Nalbach, deren Entwurf auch die
Grundlage für den Bebauungsplan bildet. Der
Bebauungsplan (s. Anlage) soll ein Allgemeines Wohngebiet, eine
Gemeinbedarfsfläche für den Schulstandort, eine öffentliche Grünfläche, die
Stallschreiber- und Alexandrinenstraße, eine Straße besonderer Zweckbestimmung
und ein Wegerecht ausweisen. Die Baukörperfestsetzung innerhalb des Allgemeinen
Wohngebietes erfolgt mit Baulinien und Baugrenzen und der Angabe der max.
zulässigen Anzahl der Geschosse. Die öffentliche Grünfläche wird aus
städtebaulichen Gründen im Bereich Alte Jakobstraße zugunsten einer
Wohnbebauung reduziert und im Bereich Alexandrinenstraße zum Ausgleich
erweitert. -
2 - Mit
Beschluss-Nr. 744 vom 21.07.2009 des Bezirksamtes Mitte von Berlin wurde
beschlossen, den bereits am 26.01.1993 mit Beschluss eingeleiteten
Bebauungsplan I-14 mit diesen neuen Zielsetzungen fortzuführen.
-
3 - (zu
DS 0814/III) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin,
den Dr.
Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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