Drucksache - 0814/III  

 
 
Betreff: Wohnen in der Innenstadt - lärmgeschützt und familiengerecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Koch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 20.05.2008
2. Beschluss vom 30.05.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.09.2009
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                0814/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Wohnen in der Innenstadt – lärmgeschützt und familiengerecht

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0814/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, welches die städtebauliche Entwicklung des Blockes Alte Jakobstraße / Stallschreiberstraße / Alexandrinenstraße / Sebastianstraße ermöglicht und die dafür erforderlichen

gutachterlichen Vorarbeiten zu erarbeiten.

 

Hierbei sollen die folgenden Rahmenbedingungen als Planungsgrundlage berücksichtigt werden:

  • familiengerechtes und generationenübergreifendes Wohnen in der Innenstadt
  • kleinteilige Entwicklung, insbesondere (auch) für Baugruppen / Baugemeinschaften, bevorzugt mit hohem Familienanteil
  • verkehrsreduziert / teilweise autofrei, wenn dies ohne Belastungen für die anliegenden Wohngebiete möglich ist
  • städtebauliche Vermittlung zwischen den Gartenstädten in Mitte und Kreuzberg unter Beteiligung der betroffenen Bezirke und Anlieger
  • Erhalt des Bewuchses des Grenzstreifens, insbesondere des Patrouillenweges, mit Bäumen als historisches Dokument soweit möglich
  • die Sicherung des Schulstandortes und seiner Entwicklungsmöglichkeit muss erhalten bleiben.

 

 

Das Bezirksamt hat am    08 .09.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Für den betreffenden Block wurde im Jahr 2008 ein Wettbewerb durchgeführt. Den ersten Preis erhielt Frau Hon. Prof. Johanne Nalbach, deren Entwurf auch die Grundlage für den Bebauungsplan bildet.

 

Der Bebauungsplan (s. Anlage) soll ein Allgemeines Wohngebiet, eine Gemeinbedarfsfläche für den Schulstandort, eine öffentliche Grünfläche, die Stallschreiber- und Alexandrinenstraße, eine Straße besonderer Zweckbestimmung und ein Wegerecht ausweisen. Die Baukörperfestsetzung innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes erfolgt mit Baulinien und Baugrenzen und der Angabe der max. zulässigen Anzahl der Geschosse. Die öffentliche Grünfläche wird aus städtebaulichen Gründen im Bereich Alte Jakobstraße zugunsten einer Wohnbebauung reduziert und im Bereich Alexandrinenstraße zum Ausgleich erweitert.

                                                                        - 2 -

 

Mit Beschluss-Nr. 744 vom 21.07.2009 des Bezirksamtes Mitte von Berlin wurde beschlossen, den bereits am 26.01.1993 mit Beschluss eingeleiteten Bebauungsplan I-14 mit diesen neuen Zielsetzungen fortzuführen.

 

  • Ein familiengerechtes und generationenübergreifendes Wohnen in der Innenstadt sowie eine kleinteilige Entwicklung, insbesondere (auch) für Baugruppen/Baugemeinschaften, bevorzugt mit hohem Familienanteil, kann aber planungsrechtlich mit dem Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Die innerhalb der Baugrenzen und Baulinien vorgesehenen Baukörper ermöglichen jedoch bei einer kleinteiligen Parzellierung der Grundstücke die Realisierung dieser Ziele.

 

  • Auch eine verkehrsreduzierte, teilweise autofreie Erschließung, ohne Belastungen für die anliegenden Wohngebiete, kann mit dem Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Die vorhandenen und zum Bau vorgesehenen Straßen sind zur Erschließung der Grundstücke erforderlich und können somit auch von Baugruppen, Familien usw. zur Erschließung genutzt werden. Der erste Preis des Wettbewerbes sah vor, auf ebenerdige Stellplätze innerhalb des Blockes zu verzichten und dafür eine Gemeinschaftstiefgarage zu errichten. Dies soll im nächsten Verfahrensschritt des Bebauungsplanes berücksichtigt werden.

 

  • Zwischen der Straßenrandbebauung und der im Blockinnenbereich liegenden Bebauung sind ausreichend Freiflächen vorhanden, um die in den benachbarten Siedlungen vorhandenen Grünzonen gestalterisch fortzuführen. Durch die Straße besonderer Zweckbestimmung und durch das Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit ist es auch möglich, den Block in mehrer Richtungen zu durchqueren. Die Beteiligung des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg und des Bürgervereins Luisenstadt e. V. erfolgte bereits während des Wettbewerbes im Jahr 2008. Eine weitere Beteiligung des Nachbarbezirkes und auch der Anwohner erfolgt im Zuge des Bebauungsplanverfahrens.

 

  • Im Bereich des ehemaligen Patrouillenweges sollen die Straße besonderer Zweckbestimmung und die Erweiterung der öffentlichen Grünfläche ausgewiesen werden. Gestalterische Vorgaben für die Straße besonderer Zweckbestimmung und für die öffentliche Grünfläche erfolgen mit dem Bebauungsplan nicht. Der nach Maueröffnung entstandene Bewuchs des ehemaligen Grenzstreifens kann bei Umsetzung der Planung nicht erhalten werden.

 

  • Der Schulstandort der City-Grundschule wird zunächst in seinen bestehenden Eigentumsgrenzen im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen und damit gesichert. Eine Entwicklung bzw. Erweiterung des Standortes wird von der Abt. Bildung und Kultur zurzeit nicht geplant, da der Standort nach Auskunft der Abteilung zu den größeren des Bezirks zählt und die Mustervorgaben zur Freiflächenausstattung zu deutlich mehr als 100% erfüllt. In der Zukunft wäre eine Erweiterung des Schulgrundstückes jedoch zu Lasten der Erweiterungsfläche der öffentlichen Grünfläche an der Alexandrinenstraße möglich. Auf Wunsch der Abteilung Bildung und Kultur wurde diese Fläche zunächst als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplanentwurf ausgewiesen. Ferner kann auch der von der Abteilung Bildung und Kultur geplante Grundstückstausch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben im Bereich der Straße besonderer Zweckbestimmung berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen dazu von der zuständigen Abteilung geschaffen werden.

                                                                        - 3 -                                                                   (zu DS 0814/III)

           

 

Rechtsgrundlage:  § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Gothe

Bezirksbürgermeister                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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