Drucksache - 0808/III  

 
 
Betreff: Kriterien zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans II-125-1 VE "Kurfürstenzentrum"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus David 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 20.05.2008
2. Beschluss vom 30.05.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.11.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                        0808/III

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kriterien zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans II-125-1VE

„Kurfürstenzentrum“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache-Nr. 0808/III) :

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-125-1VE „Kurfürstenzentrum“ eine textliche Festsetzung vorzunehmen, die den Ausschluss von Tankstellen, Parkhäusern und Großgaragen über 370 Stellplätze, Betriebe des Beherbergungsgewerbes (gewerbliche Zimmervermietung), Vergnügungsstätten, Bordellen, Spielhallen/Spielcasinos, Wettbüros beinhaltet.

Ebenso ist eine Ausgleichsmaßnahme bzw. -fläche zu schaffen für die durch das Bauprojekt bzw. Nutzungsänderung entfallende öffentliche Grünanlage.

 

 

Das Bezirksamt hat am 04.11.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Da für das "Kurfürstenzentrum" die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO beabsichtigt ist, müssen die Nutzungen die zulässig sein sollen, textlich festgesetzt werden. Was textlich nicht festgesetzt ist, ist auch nicht zulässig. Deshalb sind zu Tankstellen, Parkhäusern und Großgaragen über 400 Stellplätze, Vergnügungsstätten, Bordellen, Spielhallen/ Spielcasinos, Wettbüros keine weiteren Regelungen erforderlich. Die genannten Nutzungen sind im Zulässigkeitskatalog des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes nicht enthalten.

 

Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind im Zulässigkeitskatalog, der den Unterlagen zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beilag, enthalten gewesen. Wenn diese Betriebe nicht zulässig sein sollen, könnte eine Herausnahme nur in Absprache mit dem Vorhabenträger vorgenommen werden. Dies ist im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt.

 

Die Bereitstellung einer Ersatzfläche für die festgesetzten, aber nicht hergerichtete Grünfläche, ist durch das Land Berlin nicht beabsichtigt. Dem Erwerber, der das Grundstück zu Baulandpreis erworben hat, kann die Schaffung einer Ersatzfläche nicht auferlegt werden. Die durch die Umplanung des Bezirksamtes Mitte von Grünfläche zu Baufläche möglicherweise entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden ggf. auf der Grundlage von § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ausgeglichen.

Im Rahmen der gemäß § 2 Abs. 4 BauGB bei der Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen im Regelverfahren durchzuführenden Umweltprüfung werden die vorbereiteten  Eingriffe bilanziert. Die sich aus der Erarbeitung der Umweltprüfung ergebenden erforderlichen Maßnahmen werden im weiteren Verfahrensablauf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in die Planung einfließen.

                                                                        - 2 -                                                      (zu DS 0808/III

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 04. November 2008

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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