Drucksache - 0795/III  

 
 
Betreff: Kaufhaus Jahndorf erhalten! - ALLRIS und die BVV haben's nicht vergessen, abe scheinbar das Bezirksamt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 20.05.2008

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

Vorbemerkung:

 

Die BVV Mitte hat in Ihrer Sitzung am 21.9.2006 (ja Sie lesen richtig: 2006) folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Baudenkmal „Warenhaus Jandorf“ auf dem Grundstück Brunnenstraße 19-21 eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Denkmalsubstanz zu veranlassen.

Dabei soll gleichzeitig festgestellt werden,

-           welche Veränderungen am Denkmal, insbesondere im Inneren des Gebäudes, durch den derzeitigen Eigentümer veranlasst wurden;

-           ob Veränderungen mit den zuständigen Denkmalbehörden abgestimmt bzw. behördlich genehmigt worden.

 

Nachdem nun nach Ablauf der Erledigungsfrist für die Beschlussumsetzung (19.01.2007) 469 Tage in`s Land gegangen sind, gestatten wir uns, das Bezirksamt anzufragen:

1. Entspricht die verstrichene Bearbeitungsfrist der üblichen Verwaltungspraxis im Bezirksamt Mitte?

2. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass Bearbeitungsfristen von BVV-Be­schlüssen verjähren können?

      2a. Wenn ja, wann?

3. Kann das Bezirksamt nachvollziehen, das die bisher gewählte Bearbeitungsdauer - insb. ohne Zwischenbescheid oder erbetener Fristverlängerung - wenigstens bei einigen Bezirksverordneten einen gewissen Unmut hervorgerufen haben könnte?

4. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass es Aufgabe der BVV ist, das Bezirksamt vorlaufend an die Erledigung von BVV-Beschlüssen zu erinnern?

4a. Wenn ja, wann sollten zukünftig sinnvoller Weise erste Erinnerungsbemühungen der BVV einsetzen und in welcher Erfolgversprechender Form sollte die Erinnerung erfolgen?

5. Wann hat das Bezirksamt die Absicht, die BVV mit einem ersten Zwischenergebnis zu beglücken?

6. Wann hat die BVV - abzüglich evtl. eintretender Wetterverschlechterungen oder sonstiger nicht vorhersehbarer Naturkatastrophen - Anlass, die Umsetzung des Beschlusses feierlich begehen zu können?

 

 
 

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