Drucksache - 0770/III  

 
 
Betreff: Markthallen-Verkauf in Moabit / Arminius-Halle sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Reschke Fraktion der CDU, Pawlowski Fraktion der FDP 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 15.04.2008
2. Beschluss vom 17.04.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                 . Oktober 2008

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                                44600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0770/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Markthallen-Verkauf in Moabit / Arminus-Halle sichern

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

                       

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15. April 2008 Folgendes beschlossen (Drucksache- Nr.: 0770/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und der Berliner Großmarkt GmbH und dem Liegenschaftsfond dafür einzusetzen, dass bei dem von der Berliner

Großmarkt GmbH beabsichtigten Verkauf der Arminius-Markthalle die Lage und den Wert der Arminius-Markthalle berücksichtigt und die Nutzung als hochwertige Markthalle auch in Bezug auf die künftige Entwicklung der Turmstraße gesichert wird.

Die bestehende mittelständische Struktur der betroffenen Gewerbetreibenden ist zu erhalten, deren bestehenden Mietverträge sind zu bestätigen.

Ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept  hat sich an den Zielen der sozialen Stadtentwicklung zu  orientieren und ist vom Käufer unter Mitwirkung aller Beteiligten an der Markthallennutzung, einschließlich der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Arbeit und des Bezirksamtes Mitte zu erarbeiten und vor dem Kauf vorzulegen.

Hierzu gehört auch die Prüfung der Einbeziehung der Nutzung der Berliner Tafel.

Es ist zu prüfen, inwieweit der Anstieg der Betriebskosten durch eine energetische und ökologische Sanierung der Markthalle unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes begrenzt werden kann.

 

Der mögliche Verkauf an einen sogenannten Discounter ist zu untersagen.

 

Die BVV ist über den Stand der Verhandlungen zu informieren.  

 

Dazu ist Nachfolgendes zu berichten:

 

Das Bezirksamt hat am  21. Oktober 2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen.

 

Bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme der Pressemeldungen wurde durch den Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt der Kontakt zur

 

Geschäftsführung der Berliner Großmarkt GmbH gesucht. Die Geschäftsführung der Berliner Großmarkt GmbH bestätigte im Kern die Pressemeldungen und gab zur Kenntnis, dass der Verkauf der Arminius-Markthalle durch den Liegenschaftsfonds Berlin auf einen Beschluss des Aufsichtsrates der Berliner Großmarkt GmbH zurückgeht.

Bei der nächsten Gelegenheit wurde die BVV durch den Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt über den Sachverhalt informiert.

 

Nach dem o.a. Beschluss der  BVV wurden durch den Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien und Ordnungsamt der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen des Abgeordnetenhauses von Berlin, die jeweiligen Sprecher für die Bereiche Stadtentwicklung und Wirtschaft der einzelnen Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin, der Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen, der Geschäftsführer  der Berliner Großmarkt GmbH sowie der Liegenschaftsfonds Berlin über die im Beschluss enthaltenen Anliegen informiert und zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde in Bezug auf die Umsetzung des BVV- Beschlusses eingeladen.

 

In der Gesprächsrunde wurde das Anliegen der BVV  herausgestellt und Fragen zum Verkauf der Arminius-Halle durch den Geschäftsführer  der Berliner Großmarkt GmbH und der Prokuristin des Liegenschaftsfonds Berlin beantwortet.

Vertreter der Berliner Großmarkt GmbH und des Liegenschaftsfonds Berlin betonten, dass die Arminiushalle als Einzelhandelsstandort und eine mögliche Nutzungsvariante aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht möglich sein wird.

 

Seit einigen Jahren erwirtschaftet die Arminius-Markthalle ein defizitäres Ergebnis.

Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen informierte, dass die Berliner Großmarkt GmbH  versucht hat, verschiedene Nutzungen  umzusetzen (Ausstellungen der Universität der Künste, eine Comic-Tausch-Börse u.a.).

Auch über die Einbindung der Berliner Tafel oder über die Einrichtung der Halle als „Halle der Zünfte“ mit einer Präsentation und dem Verkauf handwerklicher Produkte   wurde nachgedacht. Aufgrund zu erwartender mangelnder Wirtschaftlichkeit aber auch wegen fehlender Resonanz konnten diese Konzepte nicht umgesetzt werden.

 

Im Rahmen einer Standort-, Markt- und Nutzungsüberprüfung durch die Atisreal Consult GmbH wurden die Faktoren herausgearbeitet, die eine wirtschaftliche Nutzung des Areals für einen ausschließlichen Lebensmittelverkauf nicht zulassen (sehr kleines Einzuggebiet für Kunden, fehlende Parkmöglichkeiten, fehlende Sichtachse zur Turmstraße usw.)     

 

In Anbetracht der stadtpolitischen Verantwortung und im Sinne des BVV Beschlusses wird großflächiger Einzelhandel (Discounter) als Vermarktungsansatz ausgeschlossen.

 

Das Verfahren sieht keinen ausdrücklichen Verkauf der Arminius – Halle an den meistbietenden  Interessenten vor. Auch die inhaltlichen Aspekte der von den Bietern vorgelegten Nutzungskonzepte werden bewertet.

 

 

Der Verkauf der Markthalle durch den Liegenschaftsfonds Berlin mittels eines Bieterverfahrens hat am 30. September begonnen. Im Expose´ der Ausschreibung unter 1.2. Ziel des Verfahrens steht: „... die Markthalle als solche möglichst unter Erhalt der bisherigen Mieterstruktur ggf. umbauen, instandsetzen sowie modernisieren und erfolgreich weiterbetreiben...“. Somit  wurde dem Anliegen der BVV weitgehend entsprochen.

 

Der Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien und Ordnungsamt wurde als Vertreter des Bezirkes auf einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen des Abgeordnetenhauses Berlin zu diesem Thema angehört. Das Anliegen des Bezirkes, keinen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, wurde während der Anhörung durch die Ausschussmitglieder unterstützt.

 

Auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des Bezirksamtes am 22. September wurde die Problematik  verstärkt aus bauplanungsrechtlicher Sicht diskutiert:

  

Das Gebiet der Arminius-Markthalle ist bauplanungsrechtlich als Kerngebiet ausgewiesen.

 

Nach § 7 (1) der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1977 (BGBL I S. 1763), dienen Kerngebiete vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.

 

Im Bereich der Arminius-Markthalle sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandel, Beherbergungsbetriebe, nicht wesentlich störendes Gewerbe, Anlagen für kirchliche, soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Schank- und Speisewirtschaften sind nur ausnahmsweise zulässig, Spielhallen und Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen.         

 

Aus Sicht der Denkmalpflege besteht an der Erhaltung der Halle ein erhebliches Interesse.

 

Die Arminius-Markthalle ist ein Baudenkmal, das bedeutet, sämtliche Teile des Objektes sind denkmalgeschützt. Dies betrifft sowohl das äußere Erscheinungsbild als auch den Innen­raum mit seiner Ausstattung (mit Ausnahme der im Raum befindlichen Stände).

Sämtliche Änderungen sind lt. dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig und mit der zuständigen Behörde abzustimmen.   

 

Eine Baugenehmigung kann bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages, einschließlich eines Nutzungskonzeptes erteilt werden, wenn es sowohl im Hinblick auf bauordnungsrechtliche als auch auf bauplanungsrechtliche Belange sowie aus Sicht des Denkmalschutzes keine Bedenken gibt.

 

Durch die ungünstige Lage der Arminius-Markthalle hinter dem Rathaus Tiergarten wirkt das 1996 mit Denkmalförderung erneuerte Gebäude von der Turmstraße abgekoppelt und wird von potentiellen Kunden zu wenig wahrgenommen. Ein künftiges

Nutzungskonzept sollte auf das Potenzial der Arminiusstraße zurückgreifen und die Möglichkeiten einer Entwidmung sowie der Entwicklung als Fußgängerbereich prüfen.

 

Der Rahmen des berlinweiten Wettbewerbs „Aktive Stadtteilzentren“ eingereichte Beitrag zur Entwicklung der Turmstraße ist einer Wettbewerbssieger. Die für die Umsetzung des Konzeptes zur Verfügung stehenden Fördermittel könnten auch für die Umgestaltung und Aufwertung des Vorplatzes der Arminius-Markthalle eingesetzt werden.

 

Rechtsgrundlage:

 

§36 BezVG, §21, Abs.3 LGG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

   keine

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
    keine

 

 

Berlin, den 21.10.2008

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Zeller  

Bezirksbürgermeister                                              Bezirksstadtrat für Wirtschaft,

                                                                                    Immobilien, Ordnungsamt

 

 

 
 

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