Drucksache - 0770/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin
. Oktober 2008 Abt. Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt
44600 Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr. 0770/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Markthallen-Verkauf in Moabit / Arminus-Halle sichern Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15. April 2008 Folgendes
beschlossen (Drucksache- Nr.: 0770/III): Das
Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat und der Berliner Großmarkt GmbH und
dem Liegenschaftsfond dafür einzusetzen, dass bei dem von der Berliner Großmarkt
GmbH beabsichtigten Verkauf der Arminius-Markthalle die Lage und den Wert der
Arminius-Markthalle berücksichtigt und die Nutzung als hochwertige Markthalle
auch in Bezug auf die künftige Entwicklung der Turmstraße gesichert wird. Die
bestehende mittelständische Struktur der betroffenen Gewerbetreibenden ist zu
erhalten, deren bestehenden Mietverträge sind zu bestätigen. Ein
Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept hat sich an den Zielen der sozialen Stadtentwicklung zu orientieren und ist vom Käufer unter
Mitwirkung aller Beteiligten an der Markthallennutzung, einschließlich der
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Arbeit und des Bezirksamtes Mitte zu
erarbeiten und vor dem Kauf vorzulegen. Hierzu
gehört auch die Prüfung der Einbeziehung der Nutzung der Berliner Tafel. Es
ist zu prüfen, inwieweit der Anstieg der Betriebskosten durch eine energetische
und ökologische Sanierung der Markthalle unter Berücksichtigung des
Denkmalschutzes begrenzt werden kann. Der
mögliche Verkauf an einen sogenannten Discounter ist zu untersagen. Die
BVV ist über den Stand der Verhandlungen zu informieren. Dazu ist Nachfolgendes zu berichten: Das
Bezirksamt hat am 21. Oktober 2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes zur Kenntnis
zu bringen. Bereits unmittelbar nach Kenntnisnahme der Pressemeldungen wurde durch den Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt der Kontakt zur Geschäftsführung der Berliner Großmarkt GmbH gesucht. Die Geschäftsführung der Berliner Großmarkt GmbH bestätigte im Kern die Pressemeldungen und gab zur Kenntnis, dass der Verkauf der Arminius-Markthalle durch den Liegenschaftsfonds Berlin auf einen Beschluss des Aufsichtsrates der Berliner Großmarkt GmbH zurückgeht. Bei
der nächsten Gelegenheit wurde die BVV durch den Bezirksstadtrat für
Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt über den Sachverhalt informiert. Nach
dem o.a. Beschluss der BVV wurden
durch den Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien und Ordnungsamt der
Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen des
Abgeordnetenhauses von Berlin, die jeweiligen Sprecher für die Bereiche
Stadtentwicklung und Wirtschaft der einzelnen Fraktionen des Abgeordnetenhauses
von Berlin, der Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen, der
Geschäftsführer der Berliner
Großmarkt GmbH sowie der Liegenschaftsfonds Berlin über die im Beschluss
enthaltenen Anliegen informiert und zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde in
Bezug auf die Umsetzung des BVV- Beschlusses eingeladen. In der Gesprächsrunde wurde
das Anliegen der BVV
herausgestellt und Fragen zum Verkauf der Arminius-Halle durch den
Geschäftsführer der Berliner
Großmarkt GmbH und der Prokuristin des Liegenschaftsfonds Berlin beantwortet. Vertreter der Berliner
Großmarkt GmbH und des Liegenschaftsfonds Berlin betonten, dass die
Arminiushalle als Einzelhandelsstandort und eine mögliche Nutzungsvariante
aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht möglich sein wird. Seit
einigen Jahren erwirtschaftet die Arminius-Markthalle ein defizitäres Ergebnis. Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen informierte, dass die Berliner Großmarkt GmbH versucht hat, verschiedene Nutzungen umzusetzen (Ausstellungen der Universität der Künste, eine Comic-Tausch-Börse u.a.). Auch
über die Einbindung der Berliner Tafel oder über die Einrichtung der Halle als
„Halle der Zünfte“ mit einer Präsentation und dem Verkauf handwerklicher
Produkte wurde nachgedacht.
Aufgrund zu erwartender mangelnder Wirtschaftlichkeit aber auch wegen fehlender
Resonanz konnten diese Konzepte nicht umgesetzt werden. Im
Rahmen einer Standort-, Markt- und Nutzungsüberprüfung durch die Atisreal
Consult GmbH wurden die Faktoren herausgearbeitet, die eine wirtschaftliche
Nutzung des Areals für einen ausschließlichen Lebensmittelverkauf nicht
zulassen (sehr kleines Einzuggebiet für Kunden, fehlende Parkmöglichkeiten,
fehlende Sichtachse zur Turmstraße usw.) In
Anbetracht der stadtpolitischen Verantwortung und im Sinne des BVV Beschlusses
wird großflächiger Einzelhandel (Discounter) als Vermarktungsansatz
ausgeschlossen. Das
Verfahren sieht keinen ausdrücklichen Verkauf der Arminius – Halle an den
meistbietenden Interessenten vor.
Auch die inhaltlichen Aspekte der von den Bietern vorgelegten Nutzungskonzepte
werden bewertet. Der Verkauf der Markthalle durch den Liegenschaftsfonds Berlin mittels eines Bieterverfahrens hat am 30. September begonnen. Im Expose´ der Ausschreibung unter 1.2. Ziel des Verfahrens steht: „... die Markthalle als solche möglichst unter Erhalt der bisherigen Mieterstruktur ggf. umbauen, instandsetzen sowie modernisieren und erfolgreich weiterbetreiben...“. Somit wurde dem Anliegen der BVV weitgehend entsprochen. Der Bezirksstadtrat für
Wirtschaft, Immobilien und Ordnungsamt wurde als Vertreter des Bezirkes auf
einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Frauen des
Abgeordnetenhauses Berlin zu diesem Thema angehört. Das Anliegen des Bezirkes,
keinen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, wurde während der Anhörung durch
die Ausschussmitglieder unterstützt. Auf
der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des Bezirksamtes am 22.
September wurde die Problematik
verstärkt aus bauplanungsrechtlicher Sicht diskutiert: Das
Gebiet der Arminius-Markthalle ist bauplanungsrechtlich als Kerngebiet
ausgewiesen. Nach
§ 7 (1) der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.
September 1977 (BGBL I S. 1763), dienen Kerngebiete vorwiegend der
Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der
Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Im
Bereich der Arminius-Markthalle sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
Einzelhandel, Beherbergungsbetriebe, nicht wesentlich störendes Gewerbe,
Anlagen für kirchliche, soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche
Zwecke zulässig. Schank- und Speisewirtschaften sind nur ausnahmsweise zulässig,
Spielhallen und Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Aus
Sicht der Denkmalpflege besteht an der Erhaltung der Halle ein erhebliches
Interesse. Die Arminius-Markthalle ist ein Baudenkmal, das bedeutet, sämtliche Teile des Objektes sind denkmalgeschützt. Dies betrifft sowohl das äußere Erscheinungsbild als auch den Innenraum mit seiner Ausstattung (mit Ausnahme der im Raum befindlichen Stände). Sämtliche
Änderungen sind lt. dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig und mit der
zuständigen Behörde abzustimmen. Eine
Baugenehmigung kann bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages, einschließlich
eines Nutzungskonzeptes erteilt werden, wenn es sowohl im Hinblick auf
bauordnungsrechtliche als auch auf bauplanungsrechtliche Belange sowie aus
Sicht des Denkmalschutzes keine Bedenken gibt. Durch die ungünstige Lage
der Arminius-Markthalle hinter dem Rathaus Tiergarten wirkt das 1996 mit
Denkmalförderung erneuerte Gebäude von der Turmstraße abgekoppelt und wird von
potentiellen Kunden zu wenig wahrgenommen. Ein künftiges Nutzungskonzept sollte auf
das Potenzial der Arminiusstraße zurückgreifen und die Möglichkeiten einer
Entwidmung sowie der Entwicklung als Fußgängerbereich prüfen. Der Rahmen des berlinweiten
Wettbewerbs „Aktive Stadtteilzentren“ eingereichte Beitrag zur Entwicklung der
Turmstraße ist einer Wettbewerbssieger. Die für die Umsetzung des Konzeptes zur
Verfügung stehenden Fördermittel könnten auch für die Umgestaltung und Aufwertung
des Vorplatzes der Arminius-Markthalle eingesetzt werden. Rechtsgrundlage: §36
BezVG, §21, Abs.3 LGG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a)Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: keine b)Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Berlin, den 21.10.2008 Dr. Hanke Zeller Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt |
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