Ich
frage das Bezirksamt:
- Wie
stellt das Bezirksamt sicher, dass die vertraglichen Vereinbarungen zur
räumlichen Ausdehnung, dem Schutz der Grünflächen und zum Lärmschutzes bei
der Strandbar und dem Hexenkessel Hoftheater eingehalten werden und die
Uferpromenade des Monbijouparks uneingeschränkt auch von BesucherInnen des
Parks genutzt werden können, die nicht Gäste der Strandbar sein wollen?
- In
welcher Höhe muss der Betreiber für die Nutzung der öffentlichen
Grünfläche Gebühren an das Bezirksamt entrichten und wie viel Euro sind
dies pro Monat und Quadratmeter?
- Hat
das Siegerangebot im Interessenbekundungsverfahren für ein gastronomisches
Angebot im Monbijoupark die vom Bezirksamt aufgestellten Kriterien
bestmöglich erfüllt?