Drucksache - 0745/III  

 
 
Betreff: Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone nicht nur für ein Jahr erteilen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus David 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.04.2008
2. Beschluss vom 17.04.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.06.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text sieh Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0745/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone nicht nur für ein Jahr erteilen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.04.2008 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0745/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Ver-braucherschutz dafür einzusetzen, dass in Berlin Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone auch für kürzere Zeiträume als 1 Jahr erteilt werden können.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 20.05.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone werden für Zeiträume von einem Monat bis zu 18 Monaten erteilt. Daher bedarf es keiner Regelung, Ausnahmegenehmigungen auch für kürzere Zeiträume als 1 Jahr erteilen zu können.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

§ 40 Abs. 1 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der 35. BimSchV und dem Leitfaden des Landes Berlin zur einheitlichen Handhabung der Genehmigung von Einzelausnahmen vom Fahrverbot durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in den Bezirken

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin,             

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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