Drucksache - 0743/III  

 
 
Betreff: Halteverbot für LKWs über 7,5 Tonnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Davids 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
27.05.2008 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.04.2008
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 27.05.2008
3. Beschluss vom 30.05.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.10.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0743/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Halteverbot für LKW über 7,5 Tonnen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0743/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, in der Koloniestraße zwischen Soldinerstraße und

Nordbahnstraße ein absolutes Halteverbot für LKWs über 7,5 Tonnen im geeigneten Umfang einzurichten.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.09.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Verkehrssituation in der Koloniestraße zwischen Soldiner Straße und Kühnemannstraße wurde mehrfach zu unterschiedlichen Tageszeiten geprüft.

 

Es wurden wiederholt keine abgestellten Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen festgestellt und für den ruhenden Verkehr waren ausreichend Stellplätze im öffentlichen Straßenland vorhanden (Bildmaterial liegt vor). Gemäß § 45 (9) StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtun-gen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, so dass die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde keinen zwingend notwendigen Handlungs-bedarf erkennen kann.

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin, 23.09.2008

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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