Drucksache - 0739/III  

 
 
Betreff: Charta der Vielfalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.04.2008
2. Beschluss vom 17.04.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 11.11.2008
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                2008

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                     2009 (9922) 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0739/III

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Über den Beitritt des Bezirksamtes Mitte von Berlin der „Charta der Vielfalt“

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

           

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21. April 2008

folgende Anregung beschlossen (Drucksache- Nr.: 0739/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die „Charta der Vielfalt“ zum nächstmöglichen Termin zu unterzeichnen und bei im Betrieb ansässigen Unternehmen ebenfalls für die Unterzeichnung zu werben.

 

Das Bezirksamt hat am 11.11.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes  als Schlussbericht   zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt Mitte tritt der „Charta der Vielfalt“  bei.

 

Begründung:

 

Unter der Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland wurde die Initiative "Charta der Vielfalt" von der Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer gemeinsam mit der Deutschen Bank, der Deutschen Telekom, der  Deutschen BP und Daimler gegründet.

 

Die „Charta der Vielfalt“ ist Teil der Kampagne „Vielfalt als Chance“  der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und wird von der Europäischen Union finanziell gefördert.

 

Mit der Unterzeichnung erklären die Unternehmen und öffentlichen Institutionen, dass sie sich für Toleranz und Internationalität einsetzen und eine Unternehmenskultur und ein Arbeitsklima fördern wollen, die frei von Vorurteilen und Ausgrenzungen sind und auf gegenseitigem Respekt basieren.

 

Mit dem Beitritt zur „Charta der Vielfalt“ bekennt sich das Bezirksamt Mitte von Berlin zum Wortlaut der Charta und erklärt damit, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, kulturellen Prägungen und Kompetenzen im Bezirk Mitte willkommen sind.

 

Das Bezirksamt Mitte dokumentiert mit der Unterzeichnung, dass es seine Verantwortung auch als Arbeitgeber ernst nimmt. Insbesondere wird anerkannt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen sowie der öffentlichen Hand Wertschätzung erfahren sollen – unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

 

Im Bezirk Mitte leben Menschen mit über 173 Staatsangehörigkeiten[1] von Ländern aus der ganzen Welt. Sie sprechen mehr als 100 Sprachen. Menschen mit unterschiedlichen Kulturen, Religionen und Ethnien leben friedlich zusammen.

Die mit dieser Vielfalt verbundenen Möglichkeiten bergen ein großes Potential für den wirtschaftlichen Erfolg des Bezirkes.

 

Viele Unternehmer haben bereits die Möglichkeiten erkannt, wie profitabel es ist, Menschen unterschiedlicher Abstammung und verschiedenen kulturellen, ethnischen Hintergründen  einzustellen.

Die Anerkennung und Einbeziehung von Vielfalt wird bereits als wirtschaftliche Ressource gesehen und bewusst als Fortschritt und Leistungsfaktor erachtet .

Im Bezirk wurde in der Vergangenheit auf vielfältige Art und Weise für den Beitritt von Unternehmen zur Initiative „Charta der Vielfalt“ geworben.

So wurden beispielsweise über den Wirtschaftskreis Mitte e.V. aber auch über die Wirtschaftsförderung/ -beratung Unternehmen angesprochen und für einen Beitritt der Charta der Vielfalt geworben.  

 

Die Beitrittsurkunde sowie die Einverständniserklärung zur Weitergabe der Kontaktinformationen an Dritte sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§36 BezVG, §21, Abs.3 LGG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

            keine

b)            Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
            keine

 

 

Berlin, den 11.11.2008

 

 

 

Dr. Hanke                                                                   Zeller  

Bezirksbürgermeister                                              Bezirksstadtrat für Wirtschaft,

                                                                                    Immobilien, Ordnungsamt

 

 



[1] Amt für Statistik: Melderechtlich registrierte Ausländer am Ort der Hauptwohnung im Bezirk Mitte von Berlin am 30. Juni 2008. Ref. 54 B Einwohnerregister

 
 

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