Drucksache - 0737/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
dafür einzusetzen, dass die Schutzfristen der Kleingartenanlagen „Scherbeneck“
und „Sommerglück“ im Kleingartenentwicklungsplan frühzeitig im üblichen Rahmen
(7 bis 10 Jahr) verlängert werden. Begründung: Die
Schutzfristen der Kleingartenanlagen „Scherbeneck“ und „Sommerglück“ enden laut
Kleingartenentwicklungsplan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr
2010. Die Schutzfristen sollen frühzeitig verlängert werden, um beiden Vereinen
Planungssicherheit zu gewähren. |
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