Drucksache - 0727/III
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob im Interesse berufstätiger Bürger und
Bürgerinnen eine Öffnungszeit der Bürgerämter an wenigstens einem Werktag der
Woche bis 20.00 Uhr ermöglicht werden kann. Begründung: Eine
Öffnungszeit der Bürgerämter in
den für Behörden üblichen Zeiträumen zwischen 8.00 und 18.00 Uhr (z. B. zwei- bzw. dreimal in der Woche bis
18.00 Uhr) ist für berufstätige Bürger/Bürgerinnen nur unter
Einbeziehung von Urlaubstagen zu nutzen. Eine Verlängerung bzw.
Flexibilisierung der Öffnungszeiten im Sinne der Dienstleistungsorientierung
käme den Bürgern/Bürgerinnen entgegen. Gegebenenfalls könnte die Nachfrage im
Rahmen einer „Testphase“ überprüft werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |