Drucksache - 0724/III  

 
 
Betreff: Fahrradabstellanlage am Bahnhof Friedrichstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.04.2008
2. Beschluss vom 17.04.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.12.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0724/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Fahrradabstellanlage am Bahnhof Friedrichstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.04.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0724/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass in Abstimmung mit der Deutschen Bahn in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes Friedrichstraße eine Fahrradabstellanlage gebaut wird.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 02.12.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversamm-

lung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die auf der Nordseite des Bahnhofs Friedrichstraße im Bereich der ehemaligen Taxiumfahrung aufgestellten Fahrradbügel gehörten nicht der Deutschen Bahn AG, Bahnhofsmanagement Friedrichstraße, sondern mussten vom damaligen Tiefbauamt Mitte im Jahre 1999 zum Schutz der dort befindlichen Gehwegflächen vor verkehrswidrig parkende Personenkraftwagen eingebaut werden. Hierbei handelte es sich auch nicht um eine Fahrradabstellanlage.

 

Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Straßenflächen, Gebäude- und Freiflächen auf der Nordseite des Bahnhofes Friedrichstraße zwischen dem Bahnhof und dem Reichstagufer und der Friedrichstraße an den Investor Müller-Spreer mussten diese Fahrradbügel entfernt werden.

Aus der Planung für das neue Bürohaus heraus muss der Investor 110 Fahrradstellplätze nachweisen. Diese können theoretisch auch in der Tiefgarage angeordnet werden. Die Abstimmung zur Verortung von Fahrradbügeln erfolgt noch.

 

Im Jahre 2004 wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. Tiefbau, Projektmanagement Straße Ausführung die Straßenneubauarbeiten (Gehwege und Fahrbahnen) auf der südlichen Seite des Bahnhofs Friedrichstraße, der Georgenstraße, in der Neustädtischen Kirchstraße, sowie Teile des Reichstagufers und auf dem Dorothea-Schlegel-Platz abgeschlossen und die Leistungen an das Bezirksamt Mitte übergeben.

In diesem Zusammenhang wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln in die Gehwegfläche der Georgenstraße, also unmittelbar entlang des Bahnhofs Friedrichstraße, als Ersatz für die Nordseite aufgestellt.

 

 

- 2 -

 

 

Dem Bezirksamt liegt bisher kein Antrag der DB Station&Service AG des Bahnhofsmanagement Berlin Bahnhof Friedrichstraße vor, in dem ein weiterer Bedarf zur Aufstellung von Fahrradbügeln bzw. zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage, die ohnehin gesondert zu bescheiden wäre, für den südlichen Gehwegbereich des Bahnhofes Friedrichstraße, aufgezeigt wurde.

 

Die Formulierung im Beschluss, wonach die Deutsche Bahn ein deutliches Interesse an einer neuen Fahrradabstellanlage hätte, ist somit nicht begründet und nachvollziehbar.

 

 

Rechtsgrundlage: §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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