Drucksache - 0707/III  

 
 
Betreff: Einteilung der Stimmbezirke im Verwaltungsbezirk Mitte für die Durchführung von Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.03.2008

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                         29. Februar  2008 

Abteilung Soziales und Bürgerdienste                                                                   Tel.: 42660

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                 Drucksache Nr. 0707 / III

Mitte von Berlin

_________________________________________________________________________________

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über die Einteilung der Stimmbezirke im Verwaltungsbezirk Mitte für die Durchführung von Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.03.2008  beschlossen, dass die Einteilungen der 196 Stimmbezirke in den sechs Wahlkreisen des Wahlkreisverbandes Mitte aus der Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 17. September 2006 für die Durchführung von Volksentscheiden und Bürgerentscheiden unverändert bleiben.

Für den Volksentscheid „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“, werden die 196 Stimmbezirke zu 71 (Ab)Stimmbezirken zusammengefasst.

 

Die Festlegung der Einteilung der Stimmbezirke war notwendig, weil in Berlin erstmalig nach der Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheiden in der Verfassung von Berlin im Jahr 2006  ein Volksentscheid durchgeführt wird. Für die Durchführung eines Volksentscheides sind in den Bezirken Stimmbezirke zu bilden deren Zahl und Abgrenzungen durch den Bezirksabstimmungsleiter bestimmt werden. Die Abgrenzungen sollen den Stimmbezirken der letzten Wahl entsprechen; sie können aber zusammengefasst werden, sofern eine hinreichend gute Erreichbarkeit des Abstimmungslokals für die Stimmberechtigten gewährleistet bleibt.

 

Bei der beschlossenen Zusammenlegung der Stimmbezirke und die damit verbundene Reduzierung der Abstimmungslokale von 196 auf 71 werden die Erreichbarkeitskriterien erfüllt.

 

Die Zusammenlegung der Stimmbezirke ist in der Übersicht der Anlage 1 dargestellt. Zur Verdeutlichung sind eine Bezirkskarte (Anlage 2) sowie die Karten der Wahlkreise (Anlage 3) beigefügt.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 5 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und

   Volksentscheid (Abstimmungsordnung – AbstO)

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

 

Durch die Reduzierung werden die Ausgaben für die Erfrischungsgelder der Abstimmungshelfer etwa um 60% (ca. 15.000 €) vermindert.

Weitere Minderausgaben in noch nicht zu benennender Höhe werden bei der Ausstattung und dem Material der Abstimmungslokale erzielt.

 

b)                  Personalwirtschaftliche Auswirkungen

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke                                                                      Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadträtin

 
 

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