Drucksache - 0707/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin 29.
Februar 2008
Abteilung
Soziales und Bürgerdienste
Tel.: 42660 Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache
Nr. 0707 / III Mitte von
Berlin _________________________________________________________________________________ Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über die Einteilung der Stimmbezirke im Verwaltungsbezirk Mitte für die Durchführung von Volksentscheiden und Bürgerentscheiden. Wir bitten, zur
Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in
seiner Sitzung am 11.03.2008
beschlossen, dass die Einteilungen der 196 Stimmbezirke in den sechs
Wahlkreisen des Wahlkreisverbandes Mitte aus der Wahl zum Abgeordnetenhaus von
Berlin am 17. September 2006 für die Durchführung von Volksentscheiden und
Bürgerentscheiden unverändert bleiben. Für den Volksentscheid
„Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“, werden die 196 Stimmbezirke zu 71
(Ab)Stimmbezirken zusammengefasst. Die Festlegung der
Einteilung der Stimmbezirke war notwendig, weil in Berlin erstmalig nach der
Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheiden in der Verfassung von Berlin
im Jahr 2006 ein Volksentscheid
durchgeführt wird. Für die Durchführung eines Volksentscheides sind in den
Bezirken Stimmbezirke zu bilden deren Zahl und Abgrenzungen durch den
Bezirksabstimmungsleiter bestimmt werden. Die Abgrenzungen sollen den
Stimmbezirken der letzten Wahl entsprechen; sie können aber zusammengefasst
werden, sofern eine hinreichend gute Erreichbarkeit des Abstimmungslokals für
die Stimmberechtigten gewährleistet bleibt. Bei der beschlossenen
Zusammenlegung der Stimmbezirke und die damit verbundene Reduzierung der
Abstimmungslokale von 196 auf 71 werden die Erreichbarkeitskriterien erfüllt. Die Zusammenlegung
der Stimmbezirke ist in der Übersicht der Anlage 1 dargestellt. Zur
Verdeutlichung sind eine Bezirkskarte (Anlage 2) sowie die Karten der
Wahlkreise (Anlage 3) beigefügt. Rechtsgrundlage: § 15 i. V.
m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz § 5 der
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren
und Volksentscheid
(Abstimmungsordnung – AbstO) Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben Durch die Reduzierung werden die Ausgaben für die
Erfrischungsgelder der Abstimmungshelfer etwa um 60% (ca. 15.000 €) vermindert. Weitere Minderausgaben in noch nicht zu benennender Höhe
werden bei der Ausstattung und dem Material der Abstimmungslokale erzielt. b)
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen keine Berlin, den Dr. Hanke Scheffler Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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