Drucksache - 0701/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
sieh Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin .
Februar 2008 Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0701/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über
Parkraumbewirtschaftung Dorotheenstadt, Friedrich-Wilhelm-Stadt, - Parkzonen 34 und 35 - Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner
Sitzung am 12.02.2008 beschlossen: Die Änderung des BA-Beschlusses Nr. 99 vom 17.04.07 in Bezug auf die Abgrenzungen der Parkzone 35 gemäß Abbildung 1a bei der Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in den Bereichen Dorotheenstadt, Friedrich-Wilhelm-Stadt, Parlaments- und Regierungsviertel sowie im Umfeld des Hauptbahnhofs.
Begründung: Nach der Eröffnung des
Hauptbahnhofes im Jahr 2006 wurde die Einbeziehung der Heinrich-Zille-Siedlung
in die Parkzone 35 nochmals untersucht. Die Untersuchungen fanden im Zeitraum
Oktober/November 2007 statt. Der Gutachter hat hierbei
eine weitere Auslastungszählung zur Auswirkung im Umfeld des Hauptbahnhofes
vorgenommen. Das Ergebnis dieser Prüfung
war: ·
Zunahme parkender
Fahrzeuge um 41% mit hohem Parkdruck im direkten Bahnhofsumfeld ·
Bislang keine
erhebliche Erhöhung des Parkdrucks in der Heinrich-Zille-Siedlung ·
Nach Umsetzung der
geplanten städtebaulichen Entwicklung am Hauptbahnhof (Lehrter Stadtquartier,
Neubau Innenministerium) und der Umgestaltung der Invalidenstraße zwischen
Alt-Moabit und Lehrter Straße (Neubau Tram) wird auch mit großem Parkdruck in
den angrenzenden Bereichen gerechnet. Die Ergebnisse der Gutachten
und der Nachuntersuchung wurden auf der Bürgerversammlung am 29.11.2007 in der Stadtmission,
Lehrter Straße, ausführlich diskutiert. Auf der Grundlage der
vorliegenden Untersuchungen und unter Berücksichtigung des Bürgervotums wird
die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich
Hauptbahnhof/Zillesiedlung als Stufenlösung umgesetzt: ·
In der ersten Stufe
wird das unmittelbare Bahnhofsumfeld bewirtschaftet (siehe Abbildung 1a) ·
Nach Verwirklichung der
Bauvorhaben im Bereich des Hauptbahnhofes ist die verkehrliche Situation neu zu
bewerten. Rechtsgrundlage: § 15 i.V. mit § 36 BezVG AZG, ZustKat
Nr.10 Abs. 6 in Zusammenhang mit dem Abgeordnetenhausbeschluss vom 25.02.1999 § 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG), §
45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: (Die Zahlen in Klammern entsprechen jeweils dem Wert vor
Herausnahme der Zille-Siedlung und der anliegenden Straßen. Sie sind
Bestandteil der entsprechenden Ansätze im Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan
2008/2009.) Zu erwartende Änderungen in den Einnahmen pro Jahr ·
Gebühreneinnahmen
aus Parkscheinautomaten + 1.473.000 € beim
Kapitel 9550, Titel 10001 (1.569.093 €) Zu
erwartende Änderungen in den Ausgaben pro Jahr
·
Überwachungskosten beim Kapitel 9550, Titel 10001 gemäß
Produktvergleichsbericht SenFin Anstieg
um 617.860 € 2005 (679.644
€) ·
Bewirtschaftungskosten Anstieg um 273.600 € beim
Kapitel 9550, Titel 10001
(287.616 €) (durch Vergabe der Bewirtschaftung
an eine Firma) Zu
erwartende Änderungen im Überschuss pro Jahr beim
Kapitel 3520, Titel 12109 Anstieg
um 581.540 € (660.264 €) Verwarnungs- und Bußgelder beim Kapitel 3520, Titel 11202 Anstieg um 539.000 € (599.000 €) b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Neubedarf von 20 AngPRK (zuvor 22 AngPRK) für die Parkzonen 34, 35 Informeller Gesamtneubedarf für die
Parkzonen 34, 35 und 38 : 46 AngPRK
Bürgerdienste. Berlin, den Dr.
Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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