Drucksache - 0698/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1-12 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-12
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 27.02.2008
Anlage-Rechtsverordnung Entwurf
Anlage-Begründung
Anlage-Zusammenfassende Erklärung
Anlage-Geltungsbereich
2. Beschluss vom 17.04.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                               Drucksache Nr. 0698/III

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplan 1-12 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-12.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.           Der Bebauungsplan 1-12 vom 25.10.2007 für die Grundstücke Birkenstraße 22-28 und Stephanstraße 37-43 sowie Teilflächen der Birkenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.         Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-12 vom 25.10.2007 für die Grundstücke Birkenstraße 22-28 und Stephanstraße 37-43 sowie Teilflächen der Birkenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

 

Begründung zu I, II:

 

siehe beigefügte Begründung

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die anteilige Finanzierung der Kosten für die Neugestaltung der Vorplatzfläche an der Ecke Birken-/ Putlitz-/ Stephanstraße inkl. der Verlagerung des Brunnens bis zu einem maximalen Betrag von

erfolgt aus den Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen des ehemaligen Sanierungsgebietes "Stephankiez" (Kapitel 4610, Titel 89331, Kto. 112).

 

 

66.000 €

 

 

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 
 

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