Drucksache - 0676/III  

 
 
Betreff: Sozialräumlicher Einsatz von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Dr. Reuter für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.02.2008
2. Beschluss vom 22.02.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.05.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

08.05.2009

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918) 42660

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

Drucksache Nr. 0676/lll

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme 

 

über „Sozialräumlicher Einsatz von Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0676/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur BVV-Sitzung im April darzustellen, ob und gegebenenfalls wie die in den Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des § 16a SGB II angesprochenen Möglichkeit des sozialräumlichen Einsatzes von Beschäftigungszuschüssen im Bezirk insbesondere in den QM-Gebieten genutzt werden bzw. werden können. Dabei ist sowohl der Einsatz bei gemeinnützigen Trägern wie auch bei gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen zu berücksichtigen. Der Einsatz des Beschäftigungszuschusses soll dabei auch in die Maßnahmen des Aktionsplanes des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit einfließen.“

 

Das Bezirksamt hat am    19.05.2009  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der in § 16a SGB II (alt); neu in § 16e SGB II ( umbenannt durch Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008) dargestellte Beschäftigungszuschuss wird  im Zusammenhang mit dem Aufbau des öffentlichen Beschäftigungssektors  (ÖBS) in Berlin verstärkt eingesetzt. Die Nachfrage nach Stellen im Rahmen des ÖBS ist nach wie vor sehr hoch. Im Jahr 2008 wurden vom JobCenter Berlin Mitte auf Grundlage des § 16a SGB II in Kofinanzierung mit dem Land Berlin insgesamt 666 ÖBS Stellen eingerichtet.

Für die Finanzierung von ca. 500 Beschäftigungsstellen im zweiten Förderjahr (2009) und einem zusätzlichen Kontingent von 170 neu zu schaffenden ÖBS Stellen sind ausreichende Mittel bereitgestellt. Bei  der Aufteilung der in 2009 neu zu schaffenden ÖBS-Stellen erfolgte die Zuweisung der bezirklichen Förderkontingente durch die Senatsverwaltung erstmals unter Berücksichtigung der regionalen Indikatoren Arbeitslosenquote und Anteil der Langzeitarbeitslosen.

 

Um die bezirklichen Intentionen in die Planungen des JobCenters einbringen zu können, hat  sich im Bezirksamt Mitte  eine Arbeitsgruppe Maßnahmeplanung  konstituiert. In dieser Arbeitsgruppe ist die gesamte Kompetenz der Verwaltung von Soziales, Kultur, Gesundheit , über Umwelt, Wirtschaftsförderung bis hin zu den Beauftragten, hier u.a. auch die Beauftragte für Stadtteilmanagement, vertreten. Diese MitarbeiterInnen bewerten die eingehenden ÖBS-Anträge aus ihrer fachlichen Sicht nach deren inhaltlicher und lokaler Schwerpunktsetzung und den damit einhergehenden Mehrwert für den Bezirk Mitte. Schwerpunkte der ÖBS-Prioritätenliste 2009 sind: Nachbarschafts- und Integrationsarbeit und Stärkung des sozialen Zusammenhaltes im Kiez, spezielle Angebote für Seniorinnen und Senioren, Stärkung der kulturellen und schulischen Bildung.

Inwieweit die ÖBS-Stellen direkt einzelnen Sozialräumen oder QM-Gebieten zugeordnet sind, wird bisher nicht erfasst, zumal eine Vielzahl von Stellen auch unterschiedliche Einsatzorte aufweisen. Das Bezirksamt ist allerdings überzeugt, dass die breite Zusammensetzung der bezirklichen AG Maßnahmeplanung eine ausgewogene und an den spezifischen lokalen Bedarfen orientierte Verteilung der ÖBS-Stellen sichert. Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Jahres 2010 strebt das Bezirksamt allerdings eine noch stärkere inhaltliche Definition der kommunalen Ziele und Bedarfe in diesem Bereich an. Wenn es gelingt, in Zukunft die Angebote arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen noch stärker an den vom Bezirksamt festgestellten Bedarfen zu orientieren und weniger die Bedarfe an den vorhandenen Maßnahmen, so erleichtert dies auch die  sozialräumliche Verknüpfung von Beschäftigungszuschüssen.

 

Im Gegensatz zum erfolgeichen Einsatz bei gemeinnützigen Trägern kamen Beschäftigungszuschüsse bei gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen bisher nur wenig zum Tragen. Mit Stichtag 1. Mai 2009 waren in Mitte insgesamt 44 Personen über einen Beschäftigungszuschuss bei einem gewinnorientierten Unternehmen beschäftigt. Diese Quote ist in anderen Bezirken ähnlich und es ist zu befürchten, dass sich daran angesichts des starken Drucks auf den Arbeitsmarkt trotz aller Bemühungen des Jobcenters weder in 2009 noch im Jahr 2010 viel ändern lassen wird.

 

Im Rahmen des Aktionsplanes des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit spielen Beschäftigungszuschüsse eine wichtige Rolle. Der Finanzierungsfokus im Rahmen des WDM Programms (Wirtschaftsdienliche Maßnahmen)  zur Stärkung der wirtschaftlichen Infrastruktur ist auf EFRE-Mittel und im Bereich des PEB Programms (Partnerschaft, Entwicklung, Beschäftigung) zur Verbesserung von lokalen Strukturen auf ESF-Mittel gerichtet. 

Für die Kofinanzierung von Projekten durch die Programme WDM und PEB  ist ein anteilmäßig 50%-Nachweis von nationalen, öffentlichen Mitteln erforderlich, um EFRE bzw. ESF Mittel einsetzen zu können

Das Instrument des Beschäftigungszuschusses wird daher im Rahmen der vom Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit beabsichtigten Vernetzungsimpulse zwischen den unterschiedlichen am Bündnis beteiligten Akteuren beworben und befördert werden.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 in Verbindung mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

            keine

 

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

            keine

 

 

Berlin, ....................

 

 

Dr. Hanke                                                                                                        von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                                Bezirksstadtrat

 

 
 

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