Drucksache - 0676/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite)
Vorlage – zur Kenntnisnahme – über „Sozialräumlicher Einsatz von Instrumenten der
Arbeitsmarktpolitik“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
21.02.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0676/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur BVV-Sitzung im April
darzustellen, ob und gegebenenfalls wie die in den Arbeitshilfen der
Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des § 16a SGB II angesprochenen
Möglichkeit des sozialräumlichen Einsatzes von Beschäftigungszuschüssen im
Bezirk insbesondere in den QM-Gebieten genutzt werden bzw. werden können. Dabei
ist sowohl der Einsatz bei gemeinnützigen Trägern wie auch bei
gewinnorientierten Wirtschaftsunternehmen zu berücksichtigen. Der Einsatz des
Beschäftigungszuschusses soll dabei auch in die Maßnahmen des Aktionsplanes des
Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit einfließen.“ Das
Bezirksamt hat am
19.05.2009 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu
bringen: Der in §
16a SGB II (alt); neu in § 16e SGB II ( umbenannt durch Gesetz zur
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008)
dargestellte Beschäftigungszuschuss wird
im Zusammenhang mit dem Aufbau des öffentlichen
Beschäftigungssektors (ÖBS) in
Berlin verstärkt eingesetzt. Die Nachfrage nach Stellen im Rahmen des ÖBS ist
nach wie vor sehr hoch. Im Jahr 2008 wurden vom JobCenter Berlin Mitte auf
Grundlage des § 16a SGB II in Kofinanzierung mit dem Land Berlin insgesamt 666
ÖBS Stellen eingerichtet. Für die
Finanzierung von ca. 500 Beschäftigungsstellen im zweiten Förderjahr (2009) und
einem zusätzlichen Kontingent von 170 neu zu schaffenden ÖBS Stellen sind
ausreichende Mittel bereitgestellt. Bei
der Aufteilung der in 2009 neu zu schaffenden ÖBS-Stellen erfolgte die
Zuweisung der bezirklichen Förderkontingente durch die Senatsverwaltung
erstmals unter Berücksichtigung der regionalen Indikatoren Arbeitslosenquote
und Anteil der Langzeitarbeitslosen. Um die
bezirklichen Intentionen in die Planungen des JobCenters einbringen zu können,
hat sich im Bezirksamt Mitte eine Arbeitsgruppe Maßnahmeplanung konstituiert. In dieser Arbeitsgruppe
ist die gesamte Kompetenz der Verwaltung von Soziales, Kultur, Gesundheit ,
über Umwelt, Wirtschaftsförderung bis hin zu den Beauftragten, hier u.a. auch
die Beauftragte für Stadtteilmanagement, vertreten. Diese MitarbeiterInnen
bewerten die eingehenden ÖBS-Anträge aus ihrer fachlichen Sicht nach deren
inhaltlicher und lokaler Schwerpunktsetzung und den damit einhergehenden
Mehrwert für den Bezirk Mitte. Schwerpunkte der ÖBS-Prioritätenliste 2009 sind:
Nachbarschafts- und Integrationsarbeit und Stärkung des sozialen Zusammenhaltes
im Kiez, spezielle Angebote für Seniorinnen und Senioren, Stärkung der
kulturellen und schulischen Bildung. Inwieweit
die ÖBS-Stellen direkt einzelnen Sozialräumen oder QM-Gebieten zugeordnet sind,
wird bisher nicht erfasst, zumal eine Vielzahl von Stellen auch
unterschiedliche Einsatzorte aufweisen. Das Bezirksamt ist allerdings
überzeugt, dass die breite Zusammensetzung der bezirklichen AG Maßnahmeplanung
eine ausgewogene und an den spezifischen lokalen Bedarfen orientierte
Verteilung der ÖBS-Stellen sichert. Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
des Jahres 2010 strebt das Bezirksamt allerdings eine noch stärkere inhaltliche
Definition der kommunalen Ziele und Bedarfe in diesem Bereich an. Wenn es
gelingt, in Zukunft die Angebote arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen noch stärker
an den vom Bezirksamt festgestellten Bedarfen zu orientieren und weniger die
Bedarfe an den vorhandenen Maßnahmen, so erleichtert dies auch die sozialräumliche Verknüpfung von
Beschäftigungszuschüssen. Im Gegensatz zum erfolgeichen Einsatz bei gemeinnützigen
Trägern kamen Beschäftigungszuschüsse bei gewinnorientierten
Wirtschaftsunternehmen bisher nur wenig zum Tragen. Mit Stichtag 1. Mai 2009 waren
in Mitte insgesamt 44 Personen über einen Beschäftigungszuschuss bei einem
gewinnorientierten Unternehmen beschäftigt. Diese Quote ist in anderen Bezirken
ähnlich und es ist zu befürchten, dass sich daran angesichts des starken Drucks
auf den Arbeitsmarkt trotz aller Bemühungen des Jobcenters weder in 2009 noch
im Jahr 2010 viel ändern lassen wird. Im Rahmen des Aktionsplanes des bezirklichen Bündnisses für
Wirtschaft und Arbeit spielen Beschäftigungszuschüsse eine wichtige Rolle. Der Finanzierungsfokus im Rahmen des WDM
Programms (Wirtschaftsdienliche Maßnahmen) zur Stärkung der wirtschaftlichen Infrastruktur ist auf
EFRE-Mittel und im Bereich des PEB Programms (Partnerschaft, Entwicklung,
Beschäftigung) zur Verbesserung von lokalen Strukturen auf ESF-Mittel
gerichtet. Für die Kofinanzierung von Projekten durch die Programme WDM
und PEB ist ein anteilmäßig
50%-Nachweis von nationalen, öffentlichen Mitteln erforderlich, um EFRE bzw.
ESF Mittel einsetzen zu können Das Instrument des Beschäftigungszuschusses wird daher im
Rahmen der vom Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit beabsichtigten
Vernetzungsimpulse zwischen den unterschiedlichen am Bündnis beteiligten
Akteuren beworben und befördert werden. Rechtsgrundlage § 13 in
Verbindung mit § 36 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin,
.................... Dr. Hanke von
Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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