Drucksache - 0674/III  

 
 
Betreff: Rauchmelder in Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Schymetzko 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.02.2008
2. Beschluss vom 22.02.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.11.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                              . November 2008

Abt. Bildung und Kultur                        (: 33500

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drs.-Nr. 0674/III

Mitte von Berlin 

                                               

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme – über

 

Rauchmelder in Schulen   

                       

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2008 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0674/III)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die in den Schulen vorhandenen Rauchmelder so nachgerüstet werden können, dass im Falle eines Alarms die Feuerwehr benachrichtigt wird.“

                       

 

Das Bezirksamt hat am 04.11.2008 dazu Folgendes beschlossen:

                       

Die komplette Ausstattung einer Schule bzw. eines Gebäudeteils mit einer Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr kostet ca. 28.000 €, zuzüglich ca. 4.000 € laufende Betriebs- und Wartungskosten. Im Bezirk Mitte existieren ca. 60 Schulstandorte.                    

 

Der Einbau von Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung zur Feuerwehr wäre zwar die sicherste Lösung, da die Feuerwehr bereits bei einem Entstehungsbrand ohne weiteres menschliches Zutun benachrichtigt würde und in kürzester Zeit vor Ort sein könnte. Die finanzielle Situation des Bezirks Mitte ermöglicht die flächendeckende Umsetzung dieser Lösung, die nach der Bauordnung Berlin und der Muster-Schulbau-richtlinie nicht zwingend vorgeschrieben ist, jedoch nicht.

 

Nach Mitteilung der Feuerwehr und der bezirklichen Bauaufsicht liegt der wichtigste Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in den Schulen in der regelmäßigen Wartung der vorhandenen Alarmierungsanlagen sowie der strikten Einhaltung von Mindeststandards bei den Brandschutzvorschriften. Die dauerhafte Umsetzung und Einhaltung der Mindeststandards habe Priorität vor kostenintensiven technischen Lösungen.

 


Zu den Mindeststandards gehören regelmäßige Brandschutzbegehungen sowie die zügige Abarbeitung der in den entsprechenden Protokollen aufgezeigten baulichen und organisatorischen Mängel. Dazu gehört auch, dass die notwendigen Flucht- und Rettungswege von Brandlasten freigehalten werden, was in der schulischen Praxis häufig im Konflikt zu den Anforderungen des täglichen Schulbetriebs steht.

 

Das Bezirksamt Mitte misst dem Thema Brandschutz und Sicherheit eine hohe Bedeutung bei und berücksichtigt dies auch regelmäßig bei der Bauunterhaltungs- und Sanierungsplanung. Die Kollegien in den Schulen sind angehalten, die Einhaltung der organisatorischen Standards sicherzustellen. 

                       

                       

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

Berlin, den 04.11.2008

 

 

Dr. Hanke                                                             Hänisch

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 
 

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