Drucksache - 0673/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite)’ Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0673/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Lage des Nachtbusknotens Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.05.2008 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0673/III): „Das Bezirksamt Mitte wird ersucht,
die geplante Lage des Nachtbusknotens am Hackeschen Markt unmittelbar vor dem
Wohnhochhaus Rochstraße 9 mit dem Ziel einer bewohnerverträglichen Verlagerung
zu überprüfen.“ Das Bezirksamt hat am 21.10.2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Eine Überprüfung des Nachtbusknotens am Hackeschen Markts
liegt nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Mitte. Die dafür notwendigen
straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen durch die Verkehrslenkung Berlin
VLB. Im Rahmen der
Abstimmungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-5-VE "Hackescher
Markt Süd" wurden durch die für das Vorrangnetz zuständige
Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung, Referat VII B, in Abstimmung mit der
BVG, Lage und erforderliches Ausmaß des Nachtbusknotens festgelegt. Die neue Lage wird verursacht durch das oben erwähnte
Bauvorhaben, indem die vorhandene Straße verschoben wird. Dadurch war bereits
eine gewisse Verkürzung der Busaufstelllängen des Nachtbusknotens notwendig
geworden. Die dadurch sich ergebenden Auswirkungen auf die Bewohner
wurden im Rahmen des oben genannten Bebauungsplanes 1-5-VE geprüft und die
verschiedenen Belange gegeneinander abgewogen. Dieser Bebauungsplan hatte vom
13.9.2004 bis 13.10.2004 öffentlich ausgelegen. Er wurde von der BVV am
16.02.2006 beschlossen und am 6.06.2006 festgesetzt. Das Bezirksamt, Abteilung Stadtentwicklung, hatte den
BVV-Antrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die VLB und die BVG
geschickt, mit der Bitte um Prüfung, ob sich eine bewohnerverträglichere Lage
realisieren lässt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B hat uns nun
in Abstimmung mit VLB und BVG geantwortet: "Der Nachtbusknoten am Hackeschen
Markt, als Verknüpfungspunkt zwischen dem nächtlichen S-Bahn-, Straßenbahn- und
Busverkehr gehört neben dem Bahnhof Zoologischer Garten zu den entscheidenden Nachtbusknoten im
Berliner ÖPNV. Zur Sicherung der Anschlüsse ist es
wichtig, dass die Haltestellen nicht sehr weit von einander entfernt liegen, um
ein schnelles Umsteigen zwischen den unterschiedlichen Linien bzw. Ver- kehrsmitteln zu ermöglichen. Darüber
hinaus ist sicher zu stellen, dass der Busverkehr aus bzw. in die verschiedenen
Richtungen möglichst ohne Umwegfahrten realisiert werden kann. Diese Kriterien sind bei der Lage der
Nachtbushaltestellen in der Straße An der Spandauer Brücke südlich des Bahnhofs
Hackescher Markt sowohl in der seit Jahren praktizierten Lage als auch der
geplanten Lösung erfüllt. Im Zusammenhang mit der geplanten
Bebauung des Areals südlich des S-Bahnhofs Hackescher Markt und der damit
verbundenen Straßenverlegung wurde auch die zukünftige Lage des Nachtbusknotens intensiv diskutiert.
Unter anderem wurden dabei die Standorte Alexanderplatz und Hackescher Markt
geprüft, die jedoch nicht allen erforderlichen Bedingungen genügen und damit
als Lösungsmöglichkeiten ausschieden. Bereits im Jahr 2002 bestand zwischen
allen Be-teiligten Konsens darin, dass die Nachtbushaltestellen in der
verlegten Straße An der Spandauer Brücke südlich der Stadtbahntrasse
angeordnet werden, da eine Verlegung an einen anderen Standort aus
verkehrlichen und betrieblichen Gründen nicht sinnvoll ist. Die BVG hat mit Schreiben vom 21.04 08 nochmals
bestätigt, dass sie zu diesem Standort keine Alternative sieht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
wurde im Juni 2006 festgesetzt und inzwischen haben die Umbaumaßnahmen
begonnen. Die straßenverkehrsbehördliche
Anordnung wird durch die Verkehrslenkung Berlin in Abstim-mung mit der
bezirklichen Straßenverkehrsbehörde vorgenommen." Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin, den 21.10.2008 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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