Drucksache - 0651/III  

 
 
Betreff: Reduzierung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne II-184 und II-185 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Korrektur der Geltungsbereichsgrenzen an der Quitzowstraße und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.01.2008
Anlage - Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache Nr. 0651/III

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Reduzierung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne II-184 und II-185 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Korrektur der Geltungsbereichsgrenzen an der Quitzowstraße und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 beschlossen:

 

I.     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-184 wird reduziert. Er umfasst zukünftig nur noch die westliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 8-11, die Grundstücke Quitzowstraße 23-33, eine Teilfläche des ehemaligen Bahngeländes südlich der Planstraße sowie Teilflächen der Planstraße und der Quitzowstraße.

 

II.         Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-185 wird reduziert. Er umfasst zukünftig nur noch die Grundstücke Quitzowstraße 36-50, eine Teilfläche des ehemaligen Bahngeländes südlich der Planstraße sowie Teilflächen der Planstraße und der Quitzowstraße.

 

III.    Im Bereich der Grundstücke Quitzowstraße 33 und 36 erfolgt eine Grenzkorrektur. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-184 wird zu Lasten des Bebauungsplanes II-185 um eine Grundstücksteilfläche erweitert.

 

IV.   Für die Bebauungspläne II-184 und II-185 wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

V.    Die der Durchführung der Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

zu I. und II.: Die Reduzierung der beiden Geltungsbereiche (s. Anlage 1) ist erforderlich, da für die nördlich der Planstraße gelegene Fläche (sog. Bahnlinse) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Abstimmung mit dem Investor aufgestellt werden soll. Weiterhin wurde der Bebauungsplan II-184 um die Fläche des nördlichen Teils des Weges reduziert, der an der östlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft. Dieser Teil des Weges wurde bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahren für die Planstraße planungsrechtlich gesichert.

 

zu III.: Die Geltungsbereichsgrenzen der Bebauungspläne II-184 und II-185 werden im Bereich der Quitzowstraße an die neuen Grundstücksgrenzen angepasst (s. Anlage 1).

 

zu IV.: Die beiden Bebauungsplanverfahren werden jetzt, nach Planfeststellung der Planstraße nach dem Berliner Straßengesetz, fortgeführt. Aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches ist die Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (vorher § 4 BauGB) erforderlich.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Keine.

 

b)      Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

      Keine.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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