Drucksache - 0651/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr. 0651/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Reduzierung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne
II-184 und II-185 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Korrektur der
Geltungsbereichsgrenzen an der Quitzowstraße und die Durchführung der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.12.2007
beschlossen: I. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-184 wird reduziert. Er umfasst
zukünftig nur noch die westliche Teilfläche des Grundstückes Quitzowstraße 8-11,
die Grundstücke Quitzowstraße 23-33, eine Teilfläche des ehemaligen
Bahngeländes südlich der Planstraße sowie Teilflächen
der Planstraße und der Quitzowstraße. II.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II-185 wird
reduziert. Er umfasst zukünftig nur noch die Grundstücke Quitzowstraße
36-50, eine Teilfläche des ehemaligen Bahngeländes südlich der Planstraße sowie
Teilflächen der Planstraße und der Quitzowstraße. III. Im Bereich der Grundstücke
Quitzowstraße 33 und 36 erfolgt eine Grenzkorrektur. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans II-184 wird zu Lasten des Bebauungsplanes II-185 um eine
Grundstücksteilfläche erweitert. IV. Für die Bebauungspläne II-184 und
II-185 wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. V. Die der Durchführung der
Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB
zurückzustellen. Begründung: zu I. und II.: Die Reduzierung der beiden
Geltungsbereiche (s. Anlage 1) ist erforderlich, da für die nördlich der
Planstraße gelegene Fläche (sog. Bahnlinse) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
in Abstimmung mit dem Investor aufgestellt werden soll. Weiterhin wurde der
Bebauungsplan II-184 um die Fläche des nördlichen Teils des Weges reduziert,
der an der östlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft. Dieser Teil des Weges
wurde bereits im Zuge des Planfeststellungsverfahren für die Planstraße
planungsrechtlich gesichert. zu III.: Die Geltungsbereichsgrenzen der
Bebauungspläne II-184 und II-185 werden im Bereich der Quitzowstraße an die
neuen Grundstücksgrenzen angepasst (s. Anlage 1). zu IV.: Die beiden Bebauungsplanverfahren
werden jetzt, nach Planfeststellung der Planstraße nach dem Berliner
Straßengesetz, fortgeführt. Aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches ist
die Wiederholung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (vorher § 4 BauGB) erforderlich. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Keine. b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: Keine. Berlin, den
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