Drucksache - 0640/III
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Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Wie
ist die Verwaltungspraxis der Dienstkräfte des Ordnungsamtes: Müssen Eltern,
die ihre Kinder mit dem PKW in Kindertagesstätten und Grundschulen bringen und
sich hierbei für ca. 10 – 15 Minuten von ihrem Fahrzeug entfernen, in
Parkraumbewirtschaftungszonen über einen Anwohnerparkausweis oder einen
Parkschein verfügen, oder ist dies nicht erforderlich? 2.
Wie
ist die Verwaltungspraxis der Dienstkräfte des Ordnungsamtes rechtlich
begründet? 3.
Wie
erkennen die Dienstkräfte des Ordnungsamtes, dass abgestellte Fahrzeuge Eltern
zuzuordnen sind, die ihre Kinder begleiten? |
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