Drucksache - 0625/III  

 
 
Betreff: Wohnobjekte Lützowplatz 2-18, Lützowufer 20-23, Wichmannstr. 1-3
hier: a) aktueller STand Bebauungsplanverfahren 1-41VE b) Durchführungsvertrag c) Klageverfahren gegen Mieter/innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 15.01.2008
2. Austauschblatt vom 16.01.2008
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.         In welchem aktuellen Verfahrens- und Diskussionsstand befindet sich das Bebauungsplanverfahren und wann ist die Festsetzung geplant?

 

2.         In welchem aktuellen Verfahrens- und Diskussionsstand befindet sich die Erarbeitung des diesbezüglichen Durchführungsvertrages, welche Inhalte sollen vertraglich vereinbart werden und welche Grundstücke sind Vertrags­bestandteil?

 

3.         Wie viel Quadratmeter Wohnfläche und wie viele Wohnungen sind im aktuellen Bestand?

Wie viel Quadratmeter Wohnfläche und wie viele Wohnungen sollen nach Neubebauung des Grundstückes entstehen?

Wie viel Quadratmeter Wohnfläche sollen auf anderen Grundstücken erstellt werden?

 

4.         Auf welchen Grundstücken soll wann der Wohnanteil erstellt werden, der nicht auf den vom Bebauungsplanverfahren erfassten Grundstücken erstellt wird?

4a.            Sollten diese Ersatzgrundstücke nicht Bestandteil des Durchführungs­vertrages sein, warum nicht und wie gedenkt das Bezirksamt vertraglich sicherzustellen, dass der Wohnanteils zum Zeitpunkt der Vertragsunter­zeichnung bzw. Baugenehmigung erstellt ist / wird?

 

5.            Welcher Verfahrensstand und welche Ergebnisse bezüglich der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Investor und den MieterInnen (§ 573 II Nr. 3 BGB: Kündigung wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung) sind dem Bezirksamt bekannt und wie beurteilt das Bezirksamt diese „Kündigungsorgie“?

 

6.         Hält das Bezirksamt die im Kündigungsschriftsatz des Investors dargestellte Behauptung, dass den MieterInnen „angemessener Ersatzwohnraum“ angeboten wurde, für nachweisbar zutreffend?

 

7.         Wie beurteilt das Bezirksamt im Ergebnis des Gesamtverfahrens die Beauftragung der Mieterberatungsgesellschaft ARGUS für das „Entmietungs- und Umsetzungsprozedere“ durch den Investor?

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen