Drucksache - 0622/III
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Wir
fragen das Bezirksamt: Vorbemerkung: Der
Verkauf des Grundstücks Rückerstraße 3 in einem Direktvergabeverfahren an Herrn
Dr. H. wurde insbesondere damit begründet, dass die Zusage vorlag, dass dieser
den Sitz seiner Firma Aton GmbH aus Fulda nach Berlin verlegt. Damit würden
Arbeitsplätze in Berlin entstehen und dem Land Berlin zusätzliche
Gewerbesteuereinnahmen zukommen. Wir
fragen daher das Bezirksamt: 1. Wie
wurde vertraglich gesichert, dass der Grundstücksverkauf nur wirksam wird, wenn
die vom Käufer zugesagte Verlagerung seiner Firma Aton GmbH nach Berlin erfolgt
und welche Sanktionsmöglichkeiten wurden vereinbart, wenn dies nicht erfolgt
(z. B. Verkaufsrückabwicklung, Vertragsstrafe)? 2. Welche
diesbezüglichen Bebauungs- und Nutzungsplanungen sind dem Bezirksamt für die
Grundstücke Alte Schönhauser Straße 5 und Rückerstraße 3 bekannt? 3. Ist
das Bezirksamt, im Zusammenhang mit den Schreiben der Betroffenenvertretung
Spandauer Vorstadt vom 13.12.2006 und 13.12.2007, inzwischen den Festlegungen
der Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§
136-171, Ziffer 3, Mitwirkungsmöglichkeiten, Buchstabe e, zur schriftlichen
Stellungnahme nachgekommen? 3a. Wenn nein, warum nicht? 3b. Wenn ja, mit welchem Inhalt? |
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