Drucksache - 0595/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Wann hat das Bezirksamt
Kontakte mit der Senatsverwaltung für Soziales und dem Jobcenter aufgenommen,
um eine Übernahme der Finanzierung für die bisher aus bezirklichen Mitteln
finanzierte Mieterberatung für Hilfesuchende, die Leistungen nach SGB II oder
SGB XII beziehen oder beantragen, durch diese Institutionen zu erreichen, mit
welchem Ergebnis? 2.
Bei wie vielen
Haushalten in Mitte konnte durch die Arbeit dieser Mieterberatung im Jahr 2007
eine Überschreitung der Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten der
AV-Wohnen vermieden werden? 3.
Wie wird nach dem
Wegfall der Mieterberatung im Auftrag des Bezirksamtes in Zukunft die in der
AV-Wohnen geforderte mietrechtliche Überprüfung der Grundmiete und der
geforderten Betriebskosten im Interesse der Leistungsempfänger und des Landes
Berlin erfolgen? |
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