Drucksache - 0595/III  

 
 
Betreff: Mieterberatung für Hilfesuchende, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder beantragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Koch 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage vom 18.12.2007

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

1.      Wann hat das Bezirksamt Kontakte mit der Senatsverwaltung für Soziales und dem Jobcenter aufgenommen, um eine Übernahme der Finanzierung für die bisher aus bezirklichen Mitteln finanzierte Mieterberatung für Hilfesuchende, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder beantragen, durch diese Institutionen zu erreichen, mit welchem Ergebnis?

2.      Bei wie vielen Haushalten in Mitte konnte durch die Arbeit dieser Mieterberatung im Jahr 2007 eine Überschreitung der Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten der AV-Wohnen vermieden werden?

3.      Wie wird nach dem Wegfall der Mieterberatung im Auftrag des Bezirksamtes in Zukunft die in der AV-Wohnen geforderte mietrechtliche Überprüfung der Grundmiete und der geforderten Betriebskosten im Interesse der Leistungsempfänger und des Landes Berlin erfolgen?

 

 
 

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