Drucksache - 0589/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin .5.2008 Abt. Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt Tel.:
44600 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0589/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
- über Veräußerung des
Grundstücks Rückerstr. 3 Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.1.2008 folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 0589/III). Das Bezirksamt wird ersucht,
gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, der
Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sowie
dem Liegenschaftsfonds Berlin deutlich zu machen, dass die Entscheidung der
Steuerungsrunde des Liegenschaftsfonds vom 12.12.2007 für die Direktvergabe und
den Verkauf des Grundstückes Rückerstr. 3 an den Investor Dr. H. den Interessen
des Bezirks Mitte -der eine Grundstücksvergabe auf Grundlage eines zwischen dem
Bezirksamt Mitte und dem Liegenschaftsfonds abzustimmenden städtebaulichen uns
stadtentwicklungspolitischen Konzeptes und die Realisierung eines
„Baugruppenmodells“ beabsichtigte- zuwiderläuft. Das Bezirksamt hat
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt hat sich in
der o.g. Sitzung des Steuerungsausschusses Liegenschaftsfonds in Sinne des
Ersuchens eingesetzt, konnte sich mit seinen Interessen jedoch nicht
durchsetzen. Eine weitere Intervention
bei den o.g. Institutionen hat das Bezirksamt nicht unternommen, da der
Kaufvertrag bereits am 20.12.2007 und damit vor dem Beschluss des Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung notariell beurkundet wurde. Rechtsgrundlage: §§
12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: keine
b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Berlin, den Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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