Drucksache - 0589/III  

 
 
Betreff: Veräußerung des Grundstücks Rückerstr. 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.12.2007
2. Änderungsantrag vom 15.01.2008
3. Beschluss vom 25.01.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.06.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                              .5.2008

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                                 Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0589/III

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Veräußerung des Grundstücks Rückerstr. 3

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.1.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 0589/III).

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, sowie dem Liegenschaftsfonds Berlin deutlich zu machen, dass die Entscheidung der Steuerungsrunde des Liegenschaftsfonds vom 12.12.2007 für die Direktvergabe und den Verkauf des Grundstückes Rückerstr. 3 an den Investor Dr. H. den Interessen des Bezirks Mitte -der eine Grundstücksvergabe auf Grundlage eines zwischen dem Bezirksamt Mitte und dem Liegenschaftsfonds abzustimmenden städtebaulichen uns stadtentwicklungspolitischen Konzeptes und die Realisierung eines „Baugruppenmodells“ beabsichtigte- zuwiderläuft.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich in der o.g. Sitzung des Steuerungsausschusses Liegenschaftsfonds in Sinne des Ersuchens eingesetzt, konnte sich mit seinen Interessen jedoch nicht durchsetzen.

 

Eine weitere Intervention bei den o.g. Institutionen hat das Bezirksamt nicht unternommen, da der Kaufvertrag bereits am 20.12.2007 und damit vor dem Beschluss des Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung notariell beurkundet wurde.

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

                                  

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
           keine

 

Berlin, den

 

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 
 

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