Drucksache - 0581/III
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Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0581/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Parkraumbewirtschaftung Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
24.01.2008 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das
Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0581/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, 1. die Parkraumzone 35 (Hauptbahnhof)
derzeit nur im Kernbereich um den Hauptbahnhof einzurichten und eine mögliche
Ausdehnung dieser Zone im Bereich Lehrter Straße, Invalidenstraße, süd-westlich
der Lehrter Straße und Zillesiedlung nicht vorzunehmen, bevor die
Bezirksverordnetenversammlung hierüber gesondert entschieden hat.“ Das Bezirksamt hat am 08.04.2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Die Parkraumbewirtschaftungszone 35
– Hauptbahnhof wird zum 1. April 2008 planmäßig eingerichtet. Die nordwestlich
des Hauptbahnhofs gelegene Zillesiedlung wird hierbei, wie in dem BVV-Beschluss
(DS-Nr. 581/III) empfohlen, vorerst nicht in die Parkraumbewirtschaf-tung mit
einbezogen. Dies hatte das Bezirksamt auch in seiner Sitzung am 12.02.2008
be-schlossen. Die Zone 35 umfasst somit alle Straßen im unmittelbaren Umfeld
des Hauptbahnhofs einschließlich der Clara-Jaschke-Straße (siehe Anlage). Wie sich bei einer weiteren
Untersuchung des Gutachters Dr. Heinrichs (LK Argus GmbH) nach Eröffnung des
Hauptbahnhofs gezeigt hat, ist der Parkraumdruck in der Zillesiedlung nach
Durchführung der Ersterhebung im Sommer 2005 zwar inzwischen gestiegen, aber
noch nicht in so erheblichem Maße. Bei Verwirklichung der Bauvorhaben
rund um den Hauptbahnhof ist allerdings mit künftig zu-nehmendem Parkraumdruck
entlang der Invalidenstraße Richtung Moabit zu rechnen. Eine Einführung der
Parkraumbewirtschaftung in der Zillesiedlung wird erst nach Vorliegen der verkehrlichen
Erfordernisse, im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Parkraumbe-wirtschaftung
nach Moabit, geprüft. Inwiefern die Zillesiedlung selbst bewirtschaftet werden
muss, hängt auch von den Entscheidungen der privaten Eigentümer ab, ob sie
öffentlichen Verkehr in den Privatstraßen gestatten. -2- Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Zu erwartende Änderungen in den Einnahmen pro Jahr Gebühreneinnahmen
aus Parkscheinautomaten +
1.473.000 € beim
Kapitel 9550, Titel 10001 (1.569.093 €) Zu erwartende Änderungen in den Ausgaben pro Jahr Überwachungskosten
beim
Kapitel 9550, Titel 10001 gemäß
Produktvergleichsbericht SenFin 2005 Anstieg
um 617.860 € (679.644
€) Bewirtschaftungskosten Anstieg
um 273.600 € beim
Kapitel 9550, Titel 10001
(287.616 €) (durch
Vergabe der Bewirtschaftung an eine Firma) Zu erwartende Änderungen im Überschuss pro Jahr beim
Kapitel 3520, Titel 12109 Anstieg
um 581.540 € (660.264
€) Verwarnungs-
und Bußgelder beim Kapitel 3520, Titel 11202 Anstieg um 539.000 €
(599.000 €) b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Neubedarf von 20
AngPRK (zuvor 22 AngPRK) für die Parkzonen 34, 35 Informeller
Gesamtneubedarf für die Parkzonen 34, 35 und 38 : 46 AngPRK
Bürgerdienste Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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